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1,9-faches Corona-Ansteckungsrisiko für Polizeibeschäftigte

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München (ots).  Eine Corona-Infektion als Berufskrankheit für Polizeibeamtinnen und -beamten des Bundes und der Länder anzuerkennen und damit einem Dienstunfall gleichzustellen, fordert die Bundesleitung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Berlin in einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Jürgen Köhnlein, Landesvorsitzender der DPolG Bayern, unterstützt diese Forderung und sieht hier auch für die bayerischen Polizeibeschäftigten eine Möglichkeit, Betroffene und ihre Angehörigen abzusichern, wenn es um versorgungsrechtliche Folgen geht. Die Anerkennung eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit ist in Art. 46 BayBeamtVG geregelt. Eine Erweiterung hätte somit eine positive Auswirkung.

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„Wir analysieren monatlich die Zahlen des Infektionsgeschehens bei den Polizeibeschäftigten und stellen im Rückblick auf das Jahr 2020 fest, dass Polizeibeschäftigte einem bis zu 1,9-fachen höheren Risiko ausgesetzt sind, sich mit Covid-19 zu infizieren, als es der Bevölkerungsdurchschnitt ist“, rechnet Köhnlein vor. „Diese Zahlen sprechen für sich. Der Freistaat Bayern muss sich dem Thema endlich lösungsorientiert annehmen und darf sich in der Verantwortung nicht wegducken.“

„Ich danke unserem Innenminister Joachim Herrmann, dass er sich der Angelegenheit angenommen hat“, stellt Köhnlein fest. „Dass aber der zuständige Finanzminister in dieser Sache keinerlei Entgegenkommen signalisiert, ist enttäuschend. So werden auch die Verwaltungsgerichte in diesen Fällen wohl den richtigen Weg weisen müssen.“

 

Bericht: Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)

Bild: Archivbild

Tags: BayernCoronaGewerkschaft PolizeiPolizei
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