Bericht des Landratsamtes Neustadt/Wn. / Bild: Archivbild
Neustadt/Wn. Aufgrund der hohen Corona–Inzidenzen gilt auch im Landratsamt Neustadt an der Waldnaab ab
dem kommenden Montag, den 17. Januar auch für Besucherinnen und Besucher die 3–G–Regelung.
Das bedeutet, dass an den Eingängen entweder ein Impf– oder Genesenenausweis oder der Nachweis einen aktuellen negativen Covid–19–Tests sowie ein Identitätsnachweis vorgezeigt werden müssen.
Dies gilt auch für die Außenstellen des Landratsamtes wie die Zulassungsstellen in Vohenstrauß und Eschenbach oder die Sachgebiete in der Felixallee oder der Zacharias–Frank– Straße in Neustadt/WN.
Eine Auflistung der Testmöglichkeiten befindet sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neustadt.de/corona.