Schwarzenfeld/A93. Am 12.05.2022, gegen 13:20 Uhr, wurde eine Zivilstreife der VPI Amberg, mit der Möglichkeit der Geschwindigkeitaufzeichnung, auf ein österreichisches Kleintransportergespann aufmerksam welches sich im Rückspiegel sehr zügig dem Dienstfahrzeug näherte und dieses auch noch trotz „Überholverbot für Fahrzeuge mit Anhänger“ überholte.
Die Zivilstreife blieb an dem Kleintransporter mit Anhänger dran und begann mit einer Geschwindigkeitsmessung des Gespanns. Hierbei wurde ein gravierender Geschwindigkeitsverstoß festgestellt, 132 km/h, nach Abzug der Toleranz sind das 45 km/h zu schnell! Erlaubt sind mit der vorgenannten Fahrzeugkomination lediglich 80 km/h. Der Verkehrsteilnehmer wurde anschließend angehalten und kontrolliert.
Dem Ganzen noch nicht genug, stellte der kontrollierende Beamte beim dem 48jährigen Fahrer Alkoholgeruch fest. Ein vor Ort durchgeführter Vortest ergab einen Wert von 0,88 Promille. Eine uniformierte Streife der PI Nabburg verbrachte den österreichischen Staatsangehörigen zur PI Nabburg um dort einen Alkoholtest, mit einem gerichtsverwertbarem Alkoholtestgerät, durchzuführen. Dieser Test ergab einen Wert von 0,38 Promille.
Den Fahrzeuglenker erwarten nun ein Ordnungwidrigkeitenverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetzt sowie zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung und des missachteten Überholverbotes.
Des Weiteren musste er zur Sicherung der Verfahren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 817,25 leisten und es erwarten ihn noch ein Fahrverbot von 1 Monat und 2 Punkten in der Verkehrssünderdatei.
(Bericht der Polizei Amberg / Bild: Symbolbild)