Bericht der Stadt Regensburg / Bild: Symbolbild
Regensburg. Die Stadt Regensburg gibt entsprechend der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12.02.2021 (11. BayIfSMV, BayMBl. 2021 Nr. 112, BayRS 2126-1-15-G) als zuständige Kreisverwaltungsbehörde Folgendes bekannt:
In der Stadt Regensburg ist der maßgebliche Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen nicht überschritten. Auf dieser Grundlage ist es hinreichend wahrscheinlich, dass die 7-Tage-Inzidenz auch noch am Montag, den 22.02.2021, unter dem Wert 100 liegen wird, so dass ab dann – vorbehaltlich einer anderweitigen Bekanntmachung – die durch die Unterschreitung des Inzidenzwerts ausgelösten Rechtsfolgen nach der 11. BayIfSMV gelten.
Für die Rechtsfolgen (v. a. Durchführung von Präsenz- und Wechselunterricht an Schulen, Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform) wird im Einzelnen verwiesen auf BayMBl. 2021 Nr. 112 – Verkündungsplattform Bayern (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-112/).