Schwandorf.   Am Freitag, 11. Februar 2022 stimmte der Bundesrat einer Regierungsverordnung zu, die den Führscheininhabern der Jahrgänge 1953 bis 1958 mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente einräumt. Aufgrund den aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie wird die Umtauschfrist für diese Geburtenjahrgänge um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verlängert. Betroffen davon sind im Landkreis noch 6.100 Führerscheininhaber.

Hintergrund des Führerscheinumtausches ist eine EU-Vorgabe, die spätestens zum Jahr 2033 den Umtausch sämtlicher Führerscheindokumente in europaweit einheitlich lesbare und fälschungssichere Kartenformate bestimmt. Bundesweit betrifft dies ca. 43 Millionen Dokumente. Damit nicht alle Führerscheine zum Ende der Frist gleichzeitig umzutauschen sind und dadurch lange Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland gestaffelte Umtauschfristen. In der ersten Stufe müssen alle alten grauen und rosafarbenen Papierführerscheine getauscht werden, welche bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Den Anfang machen die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958. Die ursprünglich angedachte Umtauschfrist wird nun vom 19. Januar 2022 auf den 19. Juli 2022 verlängert.

Und obwohl die erste Umtauschfrist verlängert wurde, drängt die Zeit. Bis zum 19. Juli 2022 müssen noch ca. 6.100 Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 getauscht werden und bis zum 19.01.2023 ca. 9.600 Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964.

Trotz dieser Zahlen ist das Interesse an einem Führerscheinumtausch bei der Schwandorfer Führerscheinstelle in den letzten Wochen schlagartig eingebrochen, als bekannt wurde, dass die erste Umtauschfrist bis zum 19. Juli 2022 verlängert werden soll. Statt die Fristverlängerung dafür zu nutzen, jetzt in Ruhe umzutauschen, scheint die Umtauschpflicht eher aus dem Gedächtnis verdrängt worden zu sein. Wir befürchten, dass im Juli kurz vor Ablauf der verlängerten Frist derselbe Effekt eintreten könnte, der jetzt dazu geführt hat, die Frist um ein halbes Jahr zu verlängern. Wir bitten deshalb dringend, den Führerscheinumtausch möglichst frühzeitig zu beantragen, damit lange Warte- und Bearbeitungszeiten entzerrt werden können.

Nach dem Umtausch der alten Papierführerscheine müssen in einer zweiten Stufe alle alten Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, getauscht werden. Ob es sich um einen solchen alten Scheckkartenführerschein handelt, kann auf der Vorderseite des Führerscheins unter der Ziffer 4 a – Ausstellungsdatum geprüft werden. Die neuen Modelle der EU-Scheckkartenführerscheine wurden ab dem 19.01.2013 ausgestellt. Bei diesen ist unter der Ziffer 4 b bereits ein Datum eingetragen, bis zu dem der Führerschein befristet ist.

Bei der Beantragung des Führerscheinumtauschs müssen ein aktueller Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der alte Führerschein im Original vorgelegt werden. Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, welche den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, kann die Karteikartenabschrift direkt vom Antragsteller bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.

Weitere Informationen zum Thema Umtausch der alten Führerscheine können einem Flyer entnommen werden, der unter www.landkreis-schwandorf.de – Schnellgefunden: Kfz-Zulassung/Führerschein – Regelungen während der Corona-Pandemie abrufbar ist.

Stufenplan zur Festlegung der Umtauschfristen

Die grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine müssen gemäß dem Geburtsjahr, die alten Scheckkartenführerscheine gemäß dem Ausstellungsdatum getauscht werden.

Alte graue oder rosafarbene Papierführerscheine

Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber Umtauschfrist

Vor 1953 19.01.2033

1953 – 1958 19.07.2022

1959 – 1964 19.01.2023

1965 – 1970 19.01.2024

1971 oder später 19.01.2025

Alte Scheckkartenführerscheine

Ausstellungsjahr Umtauschfrist

1999 – 2001 19.01.2026

2002 – 2004 19.01.2027

2005 – 2007 19.01.2028

2008 19.01.2029

2009 19.01.2030

2010 19.01.2031

2011 19.01.2032

2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

(Bericht: Landratsamt Schwandorf / Bild: Symbolbild)