Auslieferung
Selbstgestellte Festnahme
Am Donnerstagnachmittag, 3. Juli 2025, erschien ein 34‑jähriger polnischer Staatsangehöriger beim Bundespolizeirevier Regensburg am Hauptbahnhof. Der Mann erklärte den Beamten, er „müsse ins Gefängnis“. Eine sofortige Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem bestätigte seine Aussage: Die Staatsanwaltschaft Amberg hatte einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls erlassen.
Haftbefehl und Alkoholisierung
Die gegen den 34‑Jährigen verhängte Geldstrafe belief sich auf 632,50 Euro. Da er den Betrag nicht begleichen konnte, musste er die ersatzweise Freiheitsstrafe antreten. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,98 Promille – knapp unter der Zwei‑Promille‑Grenze. Zur Prüfung der Haftfähigkeit wurde ein Bereitschaftsarzt hinzugezogen, der die Einlieferung nach ärztlicher Begutachtung freigab.
Überstellung in die JVA
Nach Abschluss aller Formalitäten führten Einsatzkräfte den Mann in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ab, wo er nun seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Der ungewöhnliche Fall zeigt, dass sich Täter bisweilen selbst stellen, wenn ihnen die finanziellen Mittel zur Strafbegleichung fehlen.