Meldungen
Bad Kötzting
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Am Freitag, 22.11.2024, gegen 10:00 Uhr, fuhr ein bis dato unbekannter SUV-Fahrer von Kettersdorf in Richtung Zenching. In Niesassen kam er in einer Linkskurve nach rechts von der Straße ab, schlitterte eine Buschreihe entlang und touchierte einen dort stehenden Telefonmast. Anschließend kollidierte er auf der gegenüberliegenden Seite mit einem weiteren Telefonmast, wodurch insgesamt ein Sachschaden in Höhe von ca. 1000 € entstand. Infolgedessen flüchtete er unerlaubt vom Unfallort.
Aufgrund der Spurenlage ist davon auszugehen, dass es sich um einen silbernen SUV mit CHA-Kennzeichen handelt, der sowohl an der rechten Seite als auch an der Front beschädigt sein müsste. Personen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallverursacher oder Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Bad Kötzting unter der Tel.-Nr. 09941/9431-0 zu melden.
Unfallflucht
Am Samstag, 23.11.2024, in der Zeit von 11:50 Uhr bis 12:10 Uhr, wurde ein am Netto-Parkplatz geparkter schwarzer VW Golf am Heck beschädigt. Der Unfallverursacher flüchtete anschließend ebenfalls unerlaubt vom Unfallort. Am Golf entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1200 €. Zeugen / Hinweisgeber werden gebeten, sich mit der Polizei Bad Kötzting in Verbindung zu setzen.
Ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss Unfall verursacht
Am Samstag, 23.11.2024, gegen 11:15 Uhr, kam ein 19-jähriger Pkw-Fahrer, als er die Lamer Straße befuhr, nach links von der Straße ab, kollidierte dort mit drei parkenden Fahrzeugen und fuhr anschließend gegen eine Hausmauer, an der er dann zum Stillstand kam.
Bei der Unfallaufnahme wurde beim Fahrer deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen, des Weiteren konnte durch die Polizeibeamten festgestellt werden, dass der junge Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Aufgrund dessen wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme durchgeführt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren u.a. wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Kurios dabei war, dass der Besitzer des Fahrzeugs ebenfalls erheblich betrunken auf der Rücksitzbank lag und schlief. Da er wusste, dass sein Freund keinen Führerschein besitzt, gelangte auch er jetzt wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige.