Bericht des Landratsamtes Regensburg / Bild: Symbolbild
Regensburg (RL). Berufspendler aus Tschechien, der Slowakei und Tirol brauchen keine amtliche Bescheinigung als systemrelevant Beschäftigte mehr.
Hintergrund ist die geänderte Risikoeinstufung durch das Robert Koch-Institut. Seit Sonntag, 28. März 2021, gelten sie nicht mehr als Virusvarianten-Gebiet. Mitzuführen ist allerdings weiterhin ein negativer Corona-Test und eine Arbeitsbescheinigung, so die Mitteilung des Landratsamtes.
Seit 17. Februar 2021, 0 Uhr, durften Grenzpendler nur noch dann nach Deutschland einreisen, wenn sie eine systemrelevante Tätigkeit in einem systemrelevanten Betrieb ausüben.
Die Landkreisbehörde hat seitdem bis heute für 71 Firmen, vorwiegend aus dem Landkreis Regensburg, insgesamt 428 Bescheinigungen für systemrelevant Beschäftigte ausgestellt. 22 Anträge wurden zuständigkeitshalber an andere Behörden weitergeleitet.