Bericht des Landratsamtes Cham / Bild: Symbolbild
Untertraubenbach./Lkr. Cham. Die bestehende Regenbrücke bei Untertraubenbach weist erhebliche Schäden an Über- und Unterbau auf und die Tragfähigkeit genügt zudem nicht mehr den Anforderungen des täglich fließenden Verkehrs.
Die vorhandene Brücke soll deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Die Bauarbeiten im und über dem Gewässer bringen eine erhöhte Gefahr für Personen mit sich, die sich im Gewässer- und Brückenbereich aufhalten, z. B. durch herabfallende Gegenstände, Bauteile, Baumaschinen und Baustelleneinrichtung. Die Ausübung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs (darunter fällt insbesondere das Befahren mit Kanus und anderen Booten sowie das Baden) im Brückenbereich muss deshalb beschränkt werden, solange die Gefährdung besteht.
Die Sperrung erfolgt in Form einer Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht wird. Eine entsprechende Beschilderung wird an den Ufern flussaufwärts der Brücke sowie an den oberhalb gelegenen Einstiegsstellen des Bootswanderwegs angebracht. Die Schilder weisen auch auf die behelfsmäßigen Aus- und Einstiegsstellen kurz vor bzw. nach der Brücke hin.
Die Beschränkung des Gemeingebrauchs wird umgehend wieder aufgehoben, sobald die baubedingten Gefährdungen nicht mehr bestehen.