Waidhaus. Montagnachmittag (19. Dezember) haben Fahnder des Bundespolizeireviers Bärnau mehrere verbotene und erlaubnispflichtige Gegenstände sichergestellt. Darunter waren Feuerwerkskörper, ein Butterflymesser und 3 Gramm Marihuana.
Beamte der Bundespolizei haben den deutschen Pkw kurz nach der Einreise über den ehemaligen Grenzübergang Waldsassen kontrolliert. Die zwei deutschen Insassen hatten die Ladekapazität ihres Kofferraumes gänzlich ausgenutzt. Darin befanden sich 57 Kilogramm erlaubnispflichtiger Pyrotechnik der Kategorie F3 und F4. Zudem hatten die Männer ein verbotenes Butterflymesser und 3,15 Gramm Marihuana im Gepäck.
Alle verbotenen und erlaubnispflichtigen Gegenstände wurden noch vor Ort von den Bundespolizisten sichergestellt. Gegen die Fahrzeuginsassen werden Strafverfahren wegen Verstöße gegen das Sprengstoff-, Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Auch die Kosten für die Lagerung und die Entsorgung der erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörper werden den jungen Männern in Rechnung gestellt.
Wann sind Feuerwerkskörper verboten oder erlaubt?
Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände werden in vier Kategorien eingeteilt.
Diese Kategorien sind auf den Gegenständen abgebildet.
Die Kategorie F1 und F2 umfasst erlaubnisfreie Gegenstände, wie Tischfeuerwerke, kleinere Böller und Raketen. Erfolgt eine Einstufung in die Kategorien F3 und F4 bedarf es einer behördlichen Genehmigung hinsichtlich des Umgangs mit der Pyrotechnik und der Einfuhr nach Deutschland. Erlaubte Feuerwerksartikel besitzen zudem eine Registriernummer und eine CE- Kennzeichnung. Feuerwerkskörper mit fehlender Kennzeichnung sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
Legale Feuerwerkskörper werden durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in einem aufwendigen Prozess auf deren Sicherheit überprüft. Zu hohen „Sprengladungen“ und ein unerwünscht frühzeitiges Detonieren der Böller und Raketen wird somit vorgebeugt.
Ungekennzeichnete Feuerwerksartikel werden in der Regel nicht überprüft. Um Verletzungen beim Abbrennen der Kracher und Böller zu verhindern, warnt die Bundespolizei ausdrücklich vor dem Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern.
(Bericht und Bild: Bundespolizei Waidhaus)