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Bundespolizei Bandendiebstahl Waldmünchen Regensburg Einbruch

Bundespolizei Bayern – Meldungen am 06.04.2025

Bundespolizei

Mann wirft Stein auf 13-Jährigen – Zeugenaufruf der Bundespolizei

Am Mittwochabend (2. April) wurden am Dillinger Bahnhof vier Kinder bzw. Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren angegriffen und beleidigt. Die Bundespolizei ermittelt und sucht Zeugen.

Gegen 20:40 Uhr geriet ein bislang unbekannter Mann mit den Kindern in Streit. Er bewarf einen 13-Jährigen mit einem Stein und traf ihn am Rücken. Der Junge blieb unverletzt. Zudem beleidigte der Unbekannte die Kinder. Anschließend stieg er in einen Zug Richtung Gundelfingen ein. Die Täterbeschreibung ergibt sich aus den Aussagen der Kinder: männlich, etwa 35 Jahre alt, ca. 175 cm groß, schlank, bekleidet mit weißem Pullover und schwarzer Hose. Er trug eine schwarze Cap.

Die Beamten haben gegen den unbekannten Mann ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung eingeleitet. Die Augsburger Bundespolizei ermittelt und bittet Zeugen, die Hinweise zum Tathergang geben können, sich unter der Telefonnummer 0821 34356-0 zu melden.

 

Bundespolizei Bandendiebstahl Waldmünchen Regensburg

 

Gesuchter Ukrainer wegen Bedrohung und Misshandlung von Schutzbefohlenen in Haft

Am Mittwoch (2. April) hat die Bundespolizei im Allgäu vier Haftbefehle vollstreckt. Zwei der Verhafteten mussten eine Freiheitsstrafe antreten. Einer der Gesuchten konnte eine Haft durch Begleichen seiner Justizschulden von über 1.000 Euro abwenden.

Am Mittwochmittag ist der Bundespolizei Lindau eine deutsche Staatsangehörige ins Netz gegangen, die von der Staatsanwaltschaft Regensburg gesucht wurde. Eine Streife kontrollierte die Frau bei der Einreise aus Österreich in einem Fernzug mit dem Routing Bregenz-Memmingen. Die Bundespolizisten ermittelten, dass gegen die Frau ein Vollstreckungshaftbefehl wegen versuchter Erpressung vorlag. Das Amtsgericht Regensburg hatte die Deutsche bereits 2020 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Seither war die Frau untergetaucht. Die Beamten lieferten die Verhaftete schließlich in die Justizvollzugsanstalt Memmingen ein.

In den späten Abendstunden kontrollierten Lindauer Bundespolizisten einen ukrainischen Staatsangehörigen am Bahnhof Lindau-Reutin. Der Mann konnte den Beamten jedoch keinerlei Personaldokumente aushändigen. Lediglich mehrere Schriftstücke verschiedener Polizeidienststellen, die der Ukrainer mit sich führte, ließen die Polizisten auf seine Identität schließen. Bei der Fahndungsüberprüfung schlug der Polizeicomputer dafür gleich mehrmals an. Die Beamten fanden heraus, dass der 26-Jährige mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Kempten gesucht wurde.

Der Ukrainer war vom Amtsgericht Lindau im Jahr 2023 wegen Bedrohung und 2024 wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Zudem stellten die Bundespolizisten fest, dass auch die Staatsanwaltschaften Ravensburg und Stuttgart aufgrund offener Geldstrafen nach dem Mann suchten. Letztlich ermittelten die Beamten, dass sich der Migrant gar nicht mehr in Deutschland hätte aufhalten dürfen. Das Landratsamt Donau-Ries verhängte im Januar 2024 ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen den Mann. Da der Ukrainer nicht in der Lage war, seine Justizschulden zu begleichen, lieferten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein, wo er nun eine 99-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss.

Am selben Tag waren auch Kemptener Bundespolizisten in der Fahndung erfolgreich. Die Beamten kontrollierten einen rumänischen Staatsangehörigen bei der Einreise am Grenztunnel Füssen (BAB 7). Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass der 47-Jährige von der Staatsanwaltschaft Landshut mit Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht wurde. Nachdem der Rumäne den geforderten Geldbetrag in Höhe von 1.186 Euro begleichen konnte, entließen ihn die Bundespolizisten auf freien Fuß.

Unruly Passenger auf Flug BT927 – Bundespolizei schreitet ein

Auf dem Flug BT927 aus Vilnius kam es am gestrigen Donnerstag (3. April) zu einem regelwidrigen Verhalten an Bord. Ein 55-jähriger israelischer Staatsangehöriger konsumierte während des Landeanflugs unerlaubt eine E-Zigarette – ein klarer Verstoß gegen die geltenden Sicherheitsbestimmungen.

Nach der Landung wurde der Mann von Beamten der Bundespolizei am Flughafen München in Empfang genommen. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung konnte er seine Reise nach Israel fortsetzen.

Sogenannte „Unruly Passengers“ – also Fluggäste, die sich an Bord nicht regelkonform verhalten und dadurch die Ordnung oder den Ablauf eines Fluges stören – sind keineswegs Kavaliersdelikte. Die Bundespolizei weist daher erneut darauf hin, dass das Rauchen – auch mit E-Zigaretten – an Bord von Flugzeugen streng verboten ist. Verstöße werden konsequent geahndet und können Bußgelder nach sich ziehen.