Die Bundespolizei erlässt temporäre Mitführverbote für Waffen und gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen.

Temporäres Waffen- und Gegenstandsverbot auch in Regensburg
Bundespolizei. Die Bundespolizeidirektion München hat für die Zeit vom 28. November 2025, 6 Uhr, bis 4. Januar 2026, 24 Uhr, ein umfassendes Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an mehreren bayerischen Großbahnhöfen ausgesprochen. Betroffen sind die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie die Münchner Bahnhöfe Ostbahnhof und Pasing und die S-Bahnhaltepunkte Karlsplatz/Stachus und Marienplatz.
Das Verbot umfasst das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art sowie gefährlichen Werkzeugen. Die Maßnahme gilt in allen Gebäudeteilen, Personentunneln, auf den Bahnsteigen und sämtlichen öffentlich zugänglichen Ebenen der jeweiligen Stationen.
Durch die Einschränkungen sollen Gewaltstraftaten verhindert werden
Die Bundespolizei begründet die temporären Verbote mit dem stark erhöhten Reiseverkehr in der Vorweihnachtszeit und rund um den Jahreswechsel. Durch die Einschränkungen sollen Gewaltstraftaten verhindert und sowohl Reisende als auch Einsatzkräfte geschützt werden. Verstöße können zur Sicherstellung der Gegenstände, zur Festsetzung eines Zwangsgeldes, zu Platzverweisen oder Bahnhofsverboten führen – zusätzlich zu möglichen straf- oder ordnungsrechtlichen Konsequenzen nach dem Waffengesetz.
Die vollständigen Allgemeinverfügungen sowie Ausnahmen vom Verbot sind online einsehbar. An den betroffenen Stationen werden Informationsplakate ausgehängt.
