Bundespolizei
„Guter Bekannter“ begleicht Justizschulden einer 22-Jährigen und muss selbst Angaben machen
Mittwochnacht (30. Oktober) hat die Bundespolizei an der A93 bei Kiefersfelden eine 22-Jährige mit einem Haftbefehl konfrontiert. Demnach hatte die Rumänin eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe zu zahlen oder ersatzweise einen Gefängnisaufenthalt hinzunehmen.
Die junge Frau war als Mitfahrerin in einem in Rumänien zugelassenen Auto unterwegs. Bei der Überprüfung ihrer Personalien in der Grenzkontrollstelle fanden die Bundespolizisten heraus, dass das Amtsgericht Straubing im März dieses Jahres einen Strafbefehl gegen die rumänische Staatsangehörige erlassen hatte. Wegen „Ausübung der verbotenen Prostitution“ musste sie rund 3.600 Euro zahlen oder ersatzweise einen knappen Monat ins Gefängnis gehen. Ihre Justizschulden konnte sie zunächst nicht begleichen. Um die drohende Einlieferung in eine Haftanstalt zu verhindern, bat sie einen „guten Bekannten“ telefonisch um finanzielle Unterstützung.
Der verständigte Landsmann kam – nach mehrstündiger Anreise – prompt in die Kontrollstelle und zahlte für die Rumänin den geforderten Betrag. Damit konnte diese ihre Reise fortsetzen. Ihr Bekannter hingegen musste noch eine Weile bleiben. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass die Staatsanwaltschaften in Würzburg und Koblenz wegen verschiedener Ermittlungsverfahren an der Erreichbarkeit des 39-Jährigen interessiert waren. Erst nachdem sein Wohnsitz einschließlich der Anschrift in Rumänien geklärt und festgehalten war, durfte er am frühen Donnerstagmorgen seine Heimreise antreten.
Bundespolizei verweigert albanischen Handwerkern die Einreise
Statt wie geplant in der Bundesrepublik Geld zu verdienen, mussten vier albanische Pkw-Insassen auf Anordnung der Bundespolizei das Land am Donnerstag (31. Oktober) gleich wieder verlassen. Ihren Fahrer zeigten die Beamten im Anschluss an die Grenzkontrolle an der A93 bei Kiefersfelden wegen Einschleusens von Ausländern an.
Den Bundespolizisten gegenüber konnte sich lediglich der Fahrzeugführer mit seinem albanischen Reisepass und einer italienischen Aufenthaltsgenehmigung ordnungsgemäß ausweisen. Seine vier Landsleute, die ihn begleiteten, verfügten hingegen nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Eigenen Angaben zufolge wollten sie sich mehrere Wochen lang in Deutschland aufhalten, um verschiedene Arbeiten durchzuführen und damit Geld zu verdienen. Entsprechende Nachweise, wie etwa Arbeitsverträge, konnten sie jedoch nicht vorzeigen oder beibringen.
Den albanischen Handwerkern verweigerte die Bundespolizeiinspektion Rosenheim die Einreise. Die vier Mitfahrer im Alter zwischen 19 und 42 Jahren wurden jeweils wegen eines illegalen Einreisversuchs angezeigt und im Anschluss nach Österreich zurückgewiesen. Ihr Fahrer erhielt ebenfalls eine Strafanzeige. Der 42-Jährige muss voraussichtlich schon bald mit einem Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern rechnen.