Bundespolizei

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Symbolbild Festnahme

Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

Am Montag (16.09.) wurde am Flughafen München ein 27-jähriger Türke bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle des Fluges nach Istanbul überprüft. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Kempten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben war. Es stand eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten zur Vollstreckung an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 27-Jährige in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.

Ein ähnlicher Sachverhalt ereignete sich bereits am Samstag (14.09.). Hier erschien ein 51-jähriger Türke zur Ausreisekontrolle für einen Flug nach Istanbul. Bei der polizeilichen Überprüfung stellten die Bundespolizisten am Flughafen München jedoch fest, dass gegen die Person ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen unerlaubten Aufenthalts vorlag.


Laut Haftbefehl waren 1.800 Euro zuzüglich Kosten in Höhe von 106 Euro zu zahlen oder 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe samt Kosten nicht bezahlen und wurde deshalb ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.

Bundespolizei verweigert kroatischen Fußballfans die Einreise

Die Bundespolizei stellte im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am Dienstag (17. September) zahlreiche kroatische Fußballfans fest. Für einige der Fußballanhänger war die Fahrt zur Champions-League-Begegnung jedoch an der Grenze zu Ende.

Nach Mitternacht kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Schwarzbach ein mit zehn Personen besetztes Fahrzeug. Die Insassen, alle kroatische Staatsbürger und Anhänger des Fußballclubs Dinamo Zagreb im Alter zwischen 19 und 32 Jahren, waren auf der Anreise nach München. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Reisenden stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen einen 32-jährigen Kroaten eine Fahndungsausschreibung vorlag. Zudem ist der Mann in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stellte die Bundespolizei bei sechs der zehn Männern Schutzbewaffnung, wie Mundschutz, Kampfsport-Handschuhe und Bandagen fest. Auch ein verbotenes Tierabwehrspray sowie eine Sturmhaube fanden die Beamten. Drei der Insassen hatten zudem szeneartige Sticker einer Ultragruppierung in ihrem Reisegepäck. Die Bundespolizei verweigerte die Einreise und wies die sechs Kroaten nach Österreich zurück. Die übrigen Fans durften ihre Reise nach München fortsetzen.

Um 04:10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei ein weiteres Fahrzeug. Auch die vier Insassen aus Kroatien im Alter von 23 bis 28 Jahren wollten zum Fußballspiel ihrer Mannschaft nach München. Und auch hier wurde die Bundespolizei fündig. Denn bei der Durchsuchung des 29-jährigen Kroaten entdeckten Einsatzkräfte in dessen Unterhose zwei Böller der Kategorie “F-4”, für die er keine behördliche Erlaubnis vorweisen konnte. Bei ihm besteht deshalb der Tatverdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Im Fahrzeug befanden sich zudem eine Leuchtfackel und Sticker einer Ultragruppierung, die einem 23-jährigen Kroaten zugeordnet werden konnten. Nach der Befragung aller Insassen und in Anbetracht der Gesamtumstände hat die Bundespolizei dem 29-jährigen Kroaten die Einreise in das Bundesgebiet verweigert. Er wurde nach Österreich zurückgewiesen. Seinen Begleitern wurde die Weiterreise gestattet.