Bundespolizei

Bundespolizei Waldmünchen

64-Jähriger flüchtet vor 39-jährigem Angreifer in S-Bahn

Am Freitagabend (20. September) wurde ein 64-Jähriger am Bahnhof Moosach von einem 39-Jährigen (beide Deutsche) körperlich attackiert. Der Ältere flüchtete in eine S-Bahn.

Die Polizei wurde über eine Belästigung eines Reisenden am Gleis 4 im Bahnhof Moosach informiert. Erste Ermittlungen ergaben, dass Beamte der Polizei München einen 39-Jährigen aus Pasing aufgriffen, der, offensichtlich stark alkoholisiert, einen 64-Jährigen körperlich attackiert hatte. Der Geschädigte gab an, er sei in den Schwitzkasten genommen und etwa eine Minute lang gewürgt worden. Der 64-Jährige aus Landshut konnte sich befreien und im Anschluss unter Verfolgung des Angreifers in eine bereitstehende S-Bahn fliehen. Der Verfolger blieb am Bahnsteig zurück.


Der 64-Jährige wurde augenscheinlich nicht verletzt. Ausgangspunkt soll der Streit um eine Jacke gewesen sein. Gegen den 39-Jährigen, der nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt wurde, ermittelt die Bundespolizei wegen Körperverletzung. Er war in der Vergangenheit bereits mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen und verweigerte einen Alkoholtest.

Ruhiger Wiesnauftakt im bahnpolizeilichen Aufgabenspektrum

Am Samstag (21. September) begann der 16 Tage andauernde Oktoberfesteinsatz der Bundespolizei. Nur in wenigen Einzelfällen kam es dabei im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich zu Straftaten mit Wiesnbezug.

Die Bundespolizei erinnert alle Reisenden an die bis 7. Oktober geltende Allgemeinverfügung, die ein Mitführen von Messern und gefährlichen Gegenständen im Haupt- und Ostbahnhof sowie den S-Bahnhaltepunkten Hackerbrücke und Donnersbergerbrücke verbietet.

* Reisende schreiten couragiert ein:

Kurz vor Mitternacht zum Samstag (noch 20. September) kam es zwischen einem 48-jährigen Österreicher und einem 25-jährigen Deutschen an der Donnersbergerbrücke zu einem heftigen, wechselseitigen Schlagabtausch. Nach Schlägen in die Gesichter und anschließender Rangelei trennten couragiert einschreitende, am Bahnsteig wartende Reisende, die beiden Alkoholisierten und verständigten die Polizei. Beide Beteiligte wurden auf freien Fuß gelassen. Gegen sie ermittelt die Bundespolizei wegen wechselseitiger Körperverletzung.

** Renitenter, alkoholisierter Ladendieb tickt aus

Kurz nach zwei Uhr entwendete ein 33-jähriger Deutscher in einem 24-Stunden-Ladengeschäft im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes Lebensmittel. Eine Präsenzstreife der Bundespolizei wurde auf den Streit des Mannes aus Starnberg mit einem Ladenmitarbeiter auf-merksam. Teile des Diebesguts (Sushi) waren bereits zu Boden gefallen. Der 33-Jährige hatte zudem Blutflecken an der Hand und auf der Kleidung, woher diese stammten war auch später nicht bekannt geworden. Auf den Vorfall des Geschäftsverlassens mit der Ware ohne zu bezahlen angesprochen,erklärte er, dass doch gar nichts passiert sei,es wären doch nur Kleinigkeiten weswegen er gehen würde.

Als sich die Beamten dem Mann in den Weg stellten, kam es zu tätlichen Angriffen gegen die Bundespolizisten und im weiteren Verlauf zu Widerstandshandlungen bei den polizeilichen Maßnahmen. Dabei beleidigte er, schlug und trat nach Beamten und bespuckte diese zudem. An Armen und Beinen gefesselt musste der aggressive Starnberger erst ins Dienst-Kfz verfrachtet, dann zur Wache getragen werden. Die Staatsanwaltschaft München lehnte eine Richtervorführung wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahl ab, ordnete jedoch für die weitere Strafverfolgung eine Blutentnahme an. Dabei kam es erneut zu Schlägen, Tritten und das Be-spucken von Beamten.

*** Zweijähriger fällt bei Schlägerei aus Kinderwagen

Ein zweijähriger Junge ist gegen 22:30 Uhr bei einer Schlägerei zwischen mehreren Beteiligten am S-Bahnhaltepunkt Donnersbergerbrücke aus seinem Kinderwagen gefallen, blieb jedoch unverletzt. Die beiden Beteiligten flüchteten nach dem körperlichen Angriff auf die Mutter des Jungen und deren Begleiter.

Ein 25-jähriger Syrer und seine 20-jährige, türkische Begleiterin und deren zweijähriger Sohn befanden sich, auf die S-Bahn wartend, am Bahnsteig der Donnersbergebrücke. Bevor die S-Bahn einfuhr, wurden sie überraschend angegriffen. Unvermittelt schlug ein 26-jähriger Türke, wie Ermittlungen ergaben, ehemaliger Lebensgefährte der 20-Jährigen, dem Syrer u.a. mit seinem Handy ins Gesicht. In das sich daraus ergebende Handgemenge mischte sich ein dritter Unbeteiligter ein, der nun seinerseits den Angreifer mit Schlägen und Fußtritten malträtierte. Der Unbeteiligte und der Angreifer flüchteten nach der Auseinandersetzung. Die Mutter und deren Begleiter erlitten leichte Verletzungen, das Kind blieb unverletzt. Eine ärztliche Erstversorgung erfolgte durch den Rettungsdienst. Die Bundespolizei ermittelt gegen alle drei Beteiligten wegen Körperverletzung.

**** U-Haftbefehl: Am Ostbahnhof klicken die Hand-schellen

Ein Hinweis eines Bahnmitarbeiters führte um 09:30 Uhr zu einer Festnahme am Ostbahnhof. Beamte der Bundespolizei vollstreckten nach einer Routinekontrolle einen Haftbefehl und lieferten den gesuchten Straftäter in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München ein. Eine Präsenzstreife der Bundespolizei kontrollierte einen 24-jährigen Afghanen am Ostbahnhof und nahm ihn noch vor Ort fest. Ein Bahnmitarbeiter machte die Beamten der Bundespolizei auf den mit 1,2 Promille, alkoholisiert am Boden Liegenden aufmerksam. Bei der Überprüfung der Personalien ergab ein Datenabgleich einen Haftbefehl gegen den Wohnsitzlosen. Wegen Bedrohung hatte das Amtsgericht Erding, erst vor zehn Tagen eine Untersuchungshaft angeordnet. Beamte übergaben den 24-Jährigen in die Hände der Justiz.

***** Gefährliche Gegenstände verboten

Die Bundespolizei erließ für den Zeitraum vom 21. September 2024, 6 Uhr, bis 7. Oktober 2024, 6 Uhr, eine Allgemeinverfügung für den Haupt- und Ostbahnhof in München sowie die S-Bahn-Haltepunkte Donnersbergerbrücke, Hackerbrücke und Hauptbahnhof, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird. Die Bestimmungen bzw. Ausnahmen der Allgemeinverfügung können auf https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2024/240920_agv_bpold_m.html eingesehen werden.

Auf Plakaten an vorgenannten Orten wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen.