Bundespolizei
Person von Zug erfasst
Am späten Dienstagabend (24. September) kam es zu einem Personenunfall am Bahnhof Pfaffenhofen/Ilm. Ein Mann wurde von einem Zug erfasst und schwer verletzt. Die Bundespolizei ermittelt und sucht Zeugen.
Die Landespolizei setzte die Bundespolizei Nürnberg gegen 23 Uhr in Kenntnis darüber, dass eine Person schwer verletzt am Bahnsteig 1 am Bahnhof Pfaffenhofen/Ilm aufgefunden wurde. Ein Lokführer eines Güterzuges hatte eine auf Gleis 1 liegende Person gemeldet.
Die alarmierten Rettungskräfte brachten den alkoholisierten 23-Jährigen, der nach seinen Angaben von einem Zug erfasst wurde, in die Ilmtalklinik Pfaffenhofen. Die Ermittlungen zu dem Unfallhergang dauern noch an.
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg untersucht den Vorfall und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Telefonnummer 0911 205551-0 oder über die E-Mail-Adresse bpoli.nuernberg@polizei.bund.de zu melden.
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr – Wiesnbesucher betritt Gleise zum Urinieren
Erst vorgestern, Sonntagabend, 22. September, brachte ein in den Gleisen der Hackerbrücke urinierender eine S-Bahn zum Stehen (siehe Pressemitteilung vom 23.09.2024). Am Dienstagabend (24. September) wiederholte sich dieser als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, strafrechtlich relevanter Vorgang.
Gegen 18:30 Uhr meldeten die an der Hackerbrücke eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit eine außerbetriebliche Bremsung einer S-Bahn. Grund dafür war, dass sich eine Person im Gleisbereich aufhielt.
Ermittlungen ergaben, dass ein mit 0,98 Promille alkoholisierter, 18-jähriger Ukrainer vom Bahnsteig herab den Schienenbereich zwischen den Gleisen 1 und 2 betreten hatte, um dort zu urinieren. Der Triebfahrzeugführer einer Richtung Freising verkehrenden S1 erkannte ihn und leitete eine außerbetriebliche Bremsung (keine Schnellbremsung!) ein und kam rechtzeitig – ohne Gefahr für den 18-Jährigen – zum Stehen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den Ukrainer “unter ihre Fittiche”. Er konnte nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fortsetzen. Für den S-Bahnverkehr hatte dies nur geringfügige Auswirkungen im Betriebsablauf. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.