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Bundespolizei: Meldungen am 01.11.2024

Bundespolizei

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Grenzpolizeiliche Kontrolle

Vier Haftbefehle an einem Wochenende

Am vergangenen Wochenende (25. bis 27. Oktober) hat die Bundespolizei vier Haftbefehle vollstreckt und dabei über 1.700 Euro Justizschulden eingetrieben. Ein verurteilter Dieb musste eine Haftstrafe antreten.

Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am Freitagvormittag am Bahnhof Lindau-Reutin einen Italiener, der mit einem Zug aus Österreich eingereist war. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den 27-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Diebstahls vorlag. Der Mann hatte im August 2023 mit einem Mittäter in Nürnberg ein Kraftrad entwendet und dabei beschädigt. Da der Verurteilte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro nicht begleichen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten verbüßen.

In der Nacht auf Samstag schlug der Fahndungscomputer bei der Kontrolle eines moldauischen Transporterfahrers am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) erneut an. Die Bundespolizisten fanden heraus, dass der 40-Jährige bereits seit über dreieinhalb Jahren von der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise per Haftbefehl gesucht wurde. Bei einer Polizeikontrolle Anfang 2020 nahe Bad Feilnbach (BAB 8) war bei dem Moldauer ein gefälschter Führerschein gefunden worden. Da der Mann seine Justizschulden von rund 750 Euro begleichen konnte, durfte er anschließend weiterfahren.

Am Samstagmittag landeten die Bundespolizisten im Bahnhof Lindau-Reutin zwei weitere Fahndungstreffer. Gegen einen polnischen Zugfahrgast, der aus Bregenz eingereist war, lag seit Juli ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls vor. Weiterhin war die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Erschleichens von Leistungen per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem 46-Jährigen. Durch die Zahlung der ausstehenden Geldstrafe von über 700 konnte der Mann eine Haftstrafe abwenden.

Auch am Sonntag stand der Polizeicomputer nicht still. Eine Bundespolizei-Streife vollstreckte am Mittag im Bahnhof Lindau-Reutin einen Haftbefehl gegen einen Rumänen, der in einem Eurocity-Zug (Zürich-München) unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth war seit April wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz auf der Suche nach dem 32-Jährigen. Der Rumäne konnte eine fünftägige Erzwingungshaft durch die Zahlung der geforderten Geldbuße in Höhe von fast 300 Euro abwenden.

Unerlaubter Verwandtschaftsdienst

Am Dienstag (29. Oktober) hat die Bundespolizei einen Tunesier in Zurückweisungshaft eingeliefert. Der Mann hatte versucht, mithilfe seiner in Deutschland wohnhaften Tante unerlaubt über die Grenze zu gelangen. Die Beamten fanden heraus, dass sich der Migrant bereits seit längerem illegal im Schengenraum aufhielt.

Kemptener Bundespolizisten stoppten in der Nacht auf Dienstag in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen in Deutschland zugelassenen Pkw, der mit drei tunesischen Staatsangehörigen besetzt war. Der 32-jährige Fahrzeuglenker war ausweislos. Die 48-jährige Beifahrerin, die angebliche Tante des Fahrers, konnte eine deutsche Niederlassungserlaubnis vorzeigen. Außerdem befand sich die 21-jährige Tochter der Beifahrerin im Wagen, die nur eine italienische Verlustbescheinigung ihrer Reisedokumente bei sich hatte. Die Beamten recherchierten, dass die junge Frau gemeinsam mit ihrer Mutter rechtmäßig im Allgäu wohnt. In dieser Wohnung hatten der 32-Jährige und die 48-Jährige angeblich ihre Reisedokumente vergessen, bevor sie sich auf den Weg begaben, die Tochter aus Österreich abzuholen.

Die Bundespolizei-Streife stellte bei der anschließenden Überprüfung fest, dass der 32-Jährige zwar einen gültigen tunesischen Pass besaß, das französische Touristenvisum jedoch längst abgelaufen war. Der Mann hielt sich demnach bereits seit fast drei Monaten unerlaubt im Schengenraum auf. Außerdem fanden die Beamten ein auf den Tunesier ausgestelltes Zugticket. Demnach war der Mann bereits am Sonntag (27. Oktober) aus der Schweiz nach Deutschland gereist. Der 32-Jährige gab zu, dass sein Ziel von vornherein Deutschland war und es einfacher sei, an ein französisches Visum zu gelangen als an ein deutsches.

Die 48-Jährige muss sich nun als Halterin des Autos wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise verantworten. Die Frau kam später auf freien Fuß. Die Bundespolizisten zeigten den 32-Jährigen wegen Visaerschleichung sowie unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an und führten ihn beim Amtsgericht Kempten vor. Die Beamten lieferten den vollziehbar Ausreisepflichtigen am Dienstagabend in die Kombinierte Transit- und Abschiebehafteinrichtung am Flughafen München ein. Von dort aus soll der Migrant in sein Heimatland zurückgewiesen werden.