Bundespolizei

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Die Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus füllt sich. Am Donnerstag (24. Oktober) haben Beamte 14 verbotene Waffen sichergestellt. Auf die ehemaligen Eigentümer der verbotenen Gegenstände kommen nun Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu.

Bei Grenzkontrollen in Waidhaus haben Beamte am Donnerstag gleich 14 Waffen sichergestellt. Neben zwei verbotenen Messern erleichterten sie mehrere Waffenbesitzer um zwei Reizstoffsprühgeräte, einen Schlagring und drei Teleskopschlagstöcke. Drei Männer mussten ihre erst kürzlich in Tschechien erworbenen Soft-Air-Waffen den Beamten überlassen.


Da sie nicht gekennzeichnet waren, fallen sie unter das Waffengesetz und sind in Deutschland nicht erlaubt. Eher exotischer Natur waren zwei sichergestellte Wurfsterne und ein Nunchaku. Auch diese eher aus Hollywoodfilmen bekannten Waffen fallen unter die Bestimmungen des Waffengesetzes und werden jetzt als Beweismittel in der Asservatenkammer der Inspektion Waidhaus aufbewahrt.

Die Bundespolizei leitet in allen Fällen Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.