Bericht: Bundespolizei Waidhaus
Am Donnerstag (9. Februar) haben Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus drei Haftbefehle in sechs Stunden vollstreckt. Die Reisenden hatten zusammen Justizschulden in Höhe von 3700 Euro zu bezahlen. Nicht alle Verurteilten konnten bezahlen.
Die Bundespolizisten beobachteten einen rumänischen Kleintransporter bei der Einreise aus Tschechien und kontrollierten ihn in Waidhaus. Bei der Überprüfung der Reisenden meldete der Fahndungscomputer bei einem 36-jährige Rumänen einen Haftbefehl. Der Mann wurde durch das Amtsgericht Schwandorf wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz im September 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da er den Geldbetrag bei der Bundespolizei Waidhaus begleichen konnte, blieb ihm die Ersatzfreiheitstrafe von 30 Tagen erspart und er durfte weitefahren.
Für einen 37-jährigen Rumänen hingegen war am Donnerstagabend die Reise in Waidhaus beendet. Er wurde als Insasse eines rumänischen Transporters durch Beamte der Bundespolizei in Waidhaus kontrolliert. Das Amtsgericht Duisburg hatte ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Bezahlt hatte er seine Justizschulden jedoch nie. Er muss jetzt die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten.
Ähnlich erging es einer 22-jährigen Moldauerin, die sich in einem moldauischen Reisebus auf dem Weg nach Frankreich befand. Die 22-Jährige wurde bereits im März 2020 durch das Amtsgericht Brühl wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 970 Euro verurteilt. Der im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden notierte Geldbetrag wurde bis dato noch nicht bezahlt. Da es der 22-jährigne auch jetzt nicht möglich war, ihre Justizschulden zu begleichen, muss sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten. Die Bundespolizei lieferte sie im Laufe des Freitags in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.