Die Bundespolizei verzeichnete am Wochenende zwei signifikante Einsätze in Regensburg und Furth im Wald. In einem Fall kam es zu einer Sachbeschädigung an einer sozialen Einrichtung, im anderen wurde ein offener Haftbefehl an der Grenze vollstreckt.
Steinwurf auf Regensburger Bahnhofsmission
Am Freitagabend, den 10. April, kam es am Hauptbahnhof Regensburg zu einem Vorfall. Gegen 19:30 Uhr meldete ein Mitarbeiter der Bahnhofsmission telefonisch dem Bundespolizeirevier Regensburg, dass soeben ein Mann einen Stein gegen eine Glasscheibe der Einrichtung geworfen habe. Die Scheibe wurde dabei beschädigt. Eine Streife eilte umgehend zum Tatort und konnte einen 35-jährigen Mann noch im Bahnhofsbereich ergreifen. Der Tatverdächtige wurde zur Dienststelle gebracht.
Zusätzliche Entdeckung bei Durchsuchung
Bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes stellten die Beamten eine Bankkarte sicher. Diese war nicht auf den 35-Jährigen ausgestellt. Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt nun nicht nur wegen Sachbeschädigung, sondern auch wegen Unterschlagung gegen den Mann. Nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt.
Haftbefehl an der Grenze vollstreckt
Ein weiterer Einsatz ereignete sich am späten Samstagabend, den 11. April, in Furth im Wald. Im Rahmen von Grenzkontrollen überprüften Beamte der Bundespolizei gegen 23:15 Uhr einen 53-jährigen Mann bei der Einreise am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg. Die routinemäßige Überprüfung seiner Personalien ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg. Der Haftbefehl bestand wegen einer bisher nicht bezahlten Geldbuße.
Zahlungsfähigkeit verhindert Haft
Der Mann konnte die ausstehenden Justizschulden in Höhe von 55,50 Euro jedoch direkt vor Ort begleichen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und erfolgreicher Zahlung wurde der 53-Jährige wieder entlassen und konnte seine Reise fortsetzen.
Info
Festnahme eines Mannes nach Steinwurf auf Bahnhofsmission; Vollstreckung eines Haftbefehls nach unbezahlter Geldbuße.