Bericht und Bild: Landratsamt Cham
Cham. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet viele Ansätze hinsichtlich einer nachhaltigen Energienutzung. Auf Basis dieses Förderprogrammes besteht die Möglichkeit für alle förderfähigen Vorhaben entweder einen reinen Investitionszuschuss oder einen Tilgungszuschuss im Rahmen einer Kreditfinanzierung zu beantragen.
Sind die technischen Förderbedingungen erfüllt, können bei einer Sanierung sämtliche Teile der Gebäudehülle bezuschusst werden. Dies sind Fenster, Außentüren, Tore, die Dämmung von Wänden, Dächern, Geschossdecken.
Wer seine Heizung sanieren möchte und dabei auf Scheitholz-, Pellet- oder Hackschnitzelverbrennung umsteigt, kann 35% Fördermittel erhalten. Ebenso gilt dies für den Einbau von Wärmepumpen. Wer dabei noch einen ausgedienten Ölkessel entsorgt, erhält nochmals 10% obendrauf. Aber auch Solarthermieanlagen werden mit 30% bezuschusst. Förderfähig sind dazu gleichermaßen die Kosten für „notwendige Umfeldmaßnahmen“. Dazu zählen z. B. Planungskosten und Ausgaben für Schornstein, Puffer-/Brauchwasserspeicher, Pumpen, Heizkörper, der Installationsaufwand und Inbetriebnahme sowie auch der Ausbau von Altanlagen. Selbst der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz kann finanziell unterstützt werden, ebenso eine Heizungsoptimierung.
Im Neubau wird die Heizung nicht mehr extra bezuschusst, kann aber in die Gesamtförderung mit einbezogen werden. Hier sind je nach Effizienzhausklasse unterschiedliche Fördersätze möglich, bis zu 25% und max. 37.500 € pro Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden liegt der Zuschuss bei maximal 20%.
Bei allen Förderprodukten – außer Heizungserneuerung – ist immer ein zugelassener Energieberater mit einzubeziehen. Nur mit dessen technischer Projektbeschreibung (TPB) kann ein online-Antrag gestellt werden. Die Beratungskosten können in Verbindung mit einer förderfähigen Maßnahme zu 50% vergütet werden. Eine Liste der sog. Energie-Effizienz-Experten kann beim Zukunftsbüro abgefragt werden.
Sehr wichtig bei allen Förderprogrammen ist die Vorgehensweise bei der Antragstellung. Bei der Sanierung der Gebäudehülle oder beim Neubau muss im ersten Schritt ein Energieberater hinzugezogen werden. Bei der Heizungserneuerung braucht es anfangs ein Angebot, aus dem einige Daten für den online- Förderantrag zu übernehmen sind.
Bitte beachten: Wenn der Auftrag schon erteilt worden ist oder gar die Arbeiten bereits begonnen haben, ist keine Förderung mehr möglich!
Detaillierte Informationen zu Fördermöglichkeiten und erneuerbaren Energien bietet das Zukunftsbüro der Kreiswerke Cham, Tel. 09971/78-568
Cham. Freie Träger der Jugendhilfe (z.B. Wohlfahrtsverbände, Kirchen), Gemeinden und die Volkshochschulen erhalten auf Antrag, sofern unter ihrer Trägerschaft Eltern-Kind-Gruppen, Selbsthilfegruppen, Elterninitiativen bestehen, auch für das Jahr 2021 eine finanzielle Förderung durch den Landkreis Cham.
Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppen
- Angebote und Leistungen gem. § 16 SGB VIII (Förderung der Erziehung in der Familie) erbringen,
- eine fachliche Leitung (z. B. Erzieherin) haben
(bitte Ausbildungsnachweise beilegen, bei Leitungswechsel für beide Personen), - ein Jahresprogramm vorweisen können,
(Programm für November und Dezember 2021 bitte mit beilegen)
(bei Leitungswechsel Programm beider Personen beilegen) - eine Mindestzahl von 5 Familien einbinden
- und sich regelmäßig (mind. 1 x mtl.) treffen.
Anträge, denen die o.g. Nachweise beizufügen sind, sind bis spätestens 19.11.2021 an das
Amt für Jugend und Familie
Rachelstr. 6
93413 Cham
zu richten. Nähere Auskünfte werden unter Tel. 09971/78-314 (Andrea Treml) erteilt. Die Anträge können entweder beim Amt für Jugend und Familie angefordert oder im Internet unter: www.landkreis-cham.de – Formularsuche – J – Jugendamt heruntergeladen werden.