Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer

  • in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien*, Bulgarien*, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg*, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),
  • in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz),
  • in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Andorra, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat,

wird derzeit gewarnt. Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020.
Eine vorzeitige Aufhebung der Reisewarnung wird im länderspezifischen Einzelfall gesondert bekannt gegeben.
(* Überschreitet ein Land oder eine Region die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, können Reisewarnungen wieder ausgesprochen werden. Dies gilt aktuell für Luxemburg und Regionen in Spanien, Belgien, Bulgarien und Rumänien.)


Das bedeutet nicht, dass jede Reise in genannten Länder ohne Einschränkungen möglich ist. Einzelne Länder können weiterhin Einreisen beschränken oder eine Quarantäne bei Einreise vorsehen. Auch darüber hinaus sollten Reisende besondere Vorsicht walten lassen und sich  vorab über die Reise- und Sicherheitshinweise über die Situation in ihrem Reiseland zu informieren. Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Reise entscheiden Reisende nach wie vor selbst.

Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020. Eine vorzeitige Aufhebung ist bei positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten möglich und wird im Einzelfall gesondert bekannt gegeben.

Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, kann eine Reisewarnung auch wieder ausgesprochen werden.

Zum Ende eingeführten vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen und den Reisebeschränkungen im europäischen Luftverkehr  informiert das Bundesinnenministerium auf seiner Internetseite.

Einige Länder haben Einreisesperren oder Sonderkontrollen für bestimmte Personengruppen oder Flüge aus bestimmten Regionen erlassen. Hiervon sind teilweise auch Reisende aus Deutschland betroffen. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Reiselandes in Deutschland informieren.

Reisende sollten auch die Reise- und Sicherheitshinweise konsultieren und sich bei den Behörden ihres Bundeslandes über mögliche Quarantänevorschriften bei Rückkehr informieren. Eine Liste der zuständigen Landesbehörden finden Betroffene hier.

Gesamter Bericht unter: Coronavirus / Covid-19: Reisewarnung

 

Bericht: Auswärtiges Amt

Bild: Symbolbild