Lkr. Schwandorf.  Nachdem auch übers Wochenende kein Fall bekannt geworden ist, gibt es im Landkreis Schwandorf seit nunmehr zehn Tagen keine neue Infektion. Seit der letzten Infektion am 4. Juni stehen wir bei 508 Corona-Fällen. Trotzdem ist das Virus nach wie vor da und es wird auch nicht einfach ohne weiteres weggehen, nur, weil wir uns dies wünschen. Deshalb müssen wir weiterhin vorsichtig bleiben.

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am Freitagabend die Änderung der Fünften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Darin ist geregelt, dass die bisherigen Einschränkungen, die heute ausgelaufen wären, nun eine Woche länger bis zum 21. Juni gelten. Gleichzeitig treten ab morgen einige Änderungen in Kraft.


Versammlungen sind weiterhin nicht generell zulässig, auch Wohnungseigentümerversammlungen bleiben bis auf Weiteres untersagt. Bei ausnahmsweise erlaubten Versammlungen im Freien liegt die Höchstgrenze künftig bei 100 und nicht mehr bei 50 Personen.

Auch die Religionsausübung erfährt eine weitere Erleichterung, denn ab Montag dürfen auch an Gottesdiensten und Zusammenkünften im Freien bis zu 100 Personen teilnehmen.

Für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien gelten entsprechende Vorgaben. Gleiches gilt auch für den Betrieb von Kinos. Denn diese Aktivitäten sind – bis dato noch weitgehend untersagt – wieder grundsätzlich erlaubt, wenngleich auch unter erheblichen Auflagen und Beschränkungen.

Nach wie vor nicht zugelassen ist der Chorgesang im Bereich der Laienmusik. Hier erachten die Fachleute aufgrund einer im Vergleich zur Orchestermusik regelmäßig verstärkten Aerosolentwicklung beim Singen das Infektionsrisiko weiterhin für noch zu groß, als dass man den Laienchorgesang schon wieder freigeben könnte.

Informationen zum Coronavirus sind auf der Homepage https://corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.

 

Bericht des Landratsamtes Schwandorf

Bild: Symbolbild