Berichte: Landratsamt Regensburg
Landkreis sucht Jugendschöffen – Bewerbung bis Mitte März möglich – Am 31. Dezember 2023 endet die laufende fünfjährige Amtsperiode der Jugendschöffen. Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 müssen daher die Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Regensburg und die Jugendkammer beim Landgericht Regensburg neu gewählt werden. Gesucht werden ab sofort interessierte Landkreisbürgerinnen und -bürger. Bewerbungen sind bis Mitte März bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde möglich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger melden, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, im Landkreis Regensburg wohnen sowie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Eine juristische Vorbildung ist für das Amt nicht erforderlich.
Ausschlusskriterien für das Amt des Jugendschöffen
Personen, denen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch Richterspruch aberkannt wurde, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt (die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folgen haben kann), dürfen nicht zu Jugendschöffen berufen werden. Außerdem sollen Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs und hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sowie Religionsdiener nicht zum Amt des Jugendschöffen berufen werden.
Was beinhaltet das Amt des Jugendschöffen?
Die Jugendschöffen wirken als ehrenamtliche Richter bei Strafverfahren des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Regensburg sowie bei der Jugendkammer beim Landgericht Regensburg mit. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter aus. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Wer Interesse am Ehrenamt des Jugendschöffen hat und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich ab sofort bei seiner Wohnsitzgemeinde melden. Diese übermittelt die eingehenden Bewerbungen dem Kreisjugendamt Regensburg. Die Entscheidung, welche Bewerber dem Amtsgericht Regensburg als Jugendschöffen vorgeschlagen werden, trifft der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Regensburg. Dem Amtsgericht müssen im Anschluss daran bis spätestens 5. Juni 2023 mindestens 112 Personen vorgeschlagen werden, je zur Hälfte Männer und Frauen. Welche Personen aus dieser Vorschlagsliste dann tatsächlich als Jugendschöffen berufen werden, entscheidet dann ein unabhängiger Wahlausschuss des Amtsgerichts.
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.
Kontakt: Für nähere Auskünfte steht Ihnen das Kreisjugendamt Regensburg gerne zur Verfügung (Irmgard Mayer, Telefon 0941 4009-231, E-Mail: irmgard.mayer@lra-regensburg.de).
Seminarreihe des Landkreises Regensburg und der Hans Lindner Stiftung – „UnternehmerSchule“ startet am 14. März 2023 – Unternehmer sein – das ist ein Lebenstraum für viele Menschen. Der Weg dorthin hält viele Herausforderungen und Stolpersteine bereit. Damit dieser Traum erfolgreich in die Realität umgesetzt werden kann, veranstalten die Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg und die Hans Lindner Stiftung in Kooperation mit zahlreichen regionalen Partnern bereits zum elften Mal die „UnternehmerSchule“. Ab Dienstag, 14. März 2023, haben Existenzgründer, Jungunternehmer und Betriebsnachfolger die Gelegenheit, ihr Know-how kostenlos zu erweitern.
„Gute Ideen, Innovationsfreude und ein überzeugendes Geschäftskonzept sind die Basis für den Erfolg in der Selbständigkeit. Die Unternehmerschule schafft hier die Grundlagen für einen erfolgreichen Start ins Unternehmertum“, so Landrätin Tanja Schweiger.
An sechs Abenden lernen die Teilnehmenden in der Seminarreihe, wie man Unternehmer wird und als solcher Erfolg hat. Das themenbezogene Programm ermöglicht auch die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen, etwa um individuelle Wissenslücken zu füllen. Ein Quereinstieg ist also jederzeit möglich!
Die Seminare beginnen jeweils um 18 Uhr im Landratsamt Regensburg, Großer Sitzungssaal (Zi.-Nr. 4.035), Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Die Teilnahme an der Seminarreihe ist kostenfrei.
Anmeldung und Information bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg. Telefon: 0941 4009-593, E-Mail: wirtschaft@lra-regensburg.de oder online unter
www.Dahoam-in-Niederbayern.de/unternehmerschule
Seminarreihe – Module:
Modul 1 am 14. März 2023: „Von der Idee zum Produkt“
Themen: Geschäftsplan, Unternehmerpersönlichkeit, Geschäftsidee und Gründungsformalitäten
Modul 2 am 21. März 2023: „Vom Produkt zum Markt“
Themen: Online-Marketing und Werbung
Modul 3 am 28. März 2023: „Vom Markt zum Firmenaufbau“
Themen: Informationen der Agentur für Arbeit, Rechtsformen, Steuern und Buchführung
Modul 4 am 18. April 2023: „Vom Firmenaufbau zu den Planzahlen“
Themen: Planung der Investitionen und der Lebenshaltungskosten, Umsatz-, Ertrags- und
Liquiditätsplanung, Finanzierung, Fördermittel
Modul 5 am 25. April 2023: „Von den Planzahlen zur Wirklichkeit“
Themen: Versicherungen, Sozialversicherungen und Vertragsrecht
Modul 6 am 02. Mai 2023: „Von der Wirklichkeit in die Virtualität“
Themen: Datenschutz, Recht im E- Business
Spezial-Seminar am 09. Mai 2023: „Gründen im Nebenerwerb“ (findet nur ONLINE statt)
Themen: Informationen für Personen, die über eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb nachdenken