Bericht: Landratsamt Schwandorf
Nachtsichttechnik zur Schwarzwildbejagung – Ausnahmeregelung wird um drei Jahre verlängert – Vor drei Jahren hatte das Landratsamt als untere Jagdbehörde die Nachtsichttechnik zur Schwarzwildbejagung zugelassen, um damit einen Beitrag zur Wildseuchenbekämpfung vor dem Hintergrund der Gefahrenlage des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest zu leisten. Diese in einer Allgemeinverfügung geregelte Ausnahme war bis 31. März 2023 befristet.
Die Verwendung von Nachtsichtvorsatzgeräten, Infrarot-Strahlern und anderen künstlichen Lichtquellen ohne Restlichtverstärker ist drei weitere Jahre bis zum 31. März 2026 erlaubt. Diese Entscheidung traf das Landratsamt, nachdem die akut mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest weiterhin Präventionsmaßnahmen dringend erfordert. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatte die Jagdbehörden gebeten, der Jägerschaft alle jagdrechtlich zulässigen Möglichkeiten im Rahmen der Schwarzwildbejagung zur Verfügung zu stellen.
Wer will Hornissenberater werden? – Anmeldungen beim Landratsamt möglich – Kurs in Schwarzenfeld – Im Landkreis Schwandorf sind derzeit rund 20 ehrenamtliche Kräfte als Hornissenberater tätig. Um das gesamte Landkreisgebiet gut abdecken zu können, sucht das Landratsamt weitere Personen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben.
Zum Aufgabengebiet der Hornissenberater gehören die Beratung besorgter Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitwirkung bei der Umsetzung von Hornissennestern, falls solche Maßnahmen notwendig sind. Die hierfür erforderliche Ausbildung wird am 11. März im Lehrbienenheim in Schwarzenfeld vermittelt. Nach der erfolgreichen Kursteilnahme erfolgt die Bestellung zum ehrenamtlichen Mitarbeiter des Landratsamtes.
Nähere Auskünfte erteilen Hermann Bronold von der Kreisgruppe Schwandorf der Bayerischen Imkervereinigung unter der Telefonnummer 09435 9837 oder Gerald Sturm von der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes unter 09431 471-342 oder per Mail an artenschutz@landkreis-schwandorf.de. Anmeldungen für den nächsten Kurs sind bis zum 3. März möglich.
Kreisstraße SAD 2 bei Klardorf gesperrt – Arbeiten an der Naabbrücke beginnen am 13. Februar
Am Montag, 13. Februar, beginnen im Bereich der Kreisstraße SAD 2 die Vorbereitungen für die Instandsetzungsarbeiten an der Brücke. Bis zum 6. März ist deshalb die Straße vom Kreisverkehr bei Klardorf-Zielheim bis zur Einmündung der SAD 5 halbseitig gesperrt. Mit Einschränkungen ist zu rechnen.
Ab dem 6. März bis voraussichtlich Oktober 2024 muss dieser Abschnitt der Kreisstraße aufgrund der Generalinstandsetzung der Flut- und Naabbrücke komplett gesperrt werden. Es werden die Kappen, der Fahrbahnbelag, die Übergangskonstruktion sowie die Lager der Brückenbauwerke erneuert.
Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und erfolgt in beiden Richtungen über die Staatsstraße 2397 in Klardorf und die Kreisstraße SAD 5 in Münchshofen und Bubach a.d.Naab. Das Landratsamt bittet die Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.