Bundespolizei Waidhaus stoppt drei gesuchte Personen bei Grenzkontrollen. Alle Betroffenen bezahlten ihre Geldstrafen direkt vor Ort und konnten weiterreisen.


Bundespolizei Waidhaus Grenze, Grenzkontrollen
Foto: Bundespolizei Waidhaus

Fahndungstreffer am Wochenende

Waidhaus – Am Wochenende vom 6. bis 7. Juni haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 drei Haftbefehle vollstreckt. In allen drei Fällen beglichen die betroffenen Personen ihre ausstehenden Geldstrafen direkt an der Kontrollstelle und konnten anschließend ihre Reise fortsetzen.

Bulgare begleicht Steuerschuld

Am Samstagvormittag kontrollierten die Bundespolizisten einen 48-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Der Abgleich seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Landshut einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Landshut hatte den Mann im März 2025 wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Da die Strafe bislang nicht entrichtet worden war, drohten ihm ersatzweise mehrere Wochen Freiheitsstrafe. Der 48-Jährige beglich den ausstehenden Betrag noch an der Kontrollstelle, woraufhin die Beamten seine Weiterreise gestatteten.

Albaner zahlt 1.500 Euro

Am Samstagabend geriet ein 41-jähriger albanischer Staatsangehöriger ins Visier der Grenzbeamten. Auch bei ihm lag eine Ausschreibung zur Festnahme vor: Das Amtsgericht Laufen hatte ihn im April 2024 wegen versuchter unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Nachdem die Strafe nicht beglichen worden war, hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Haftbefehl erwirkt. Der Mann zahlte den geforderten Betrag vor Ort und durfte danach weiterreisen.

Rumäne wegen Waffengesetzverstößes gesucht

Den dritten Haftbefehl vollstreckten die Einsatzkräfte am Sonntagabend. Bei der Kontrolle eines 25-jährigen rumänischen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg einen offenen Haftbefehl gegen ihn führte. Das Amtsgericht Regensburg hatte den Mann im August 2023 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Auch er hatte die Forderung bislang nicht beglichen und riskierte damit eine ersatzweise Freiheitsstrafe von mehreren Wochen. Der 25-Jährige konnte die geforderte Summe noch an der Kontrollstelle begleichen und seine Fahrt anschließend fortsetzen.