Ein unbekannter Täter brach in der Nacht vom 26. auf den 27. Mai 2026 in das Verwaltungsgebäude am Unteren Katholischen Friedhof in Regensburg ein. Er entwendete Bargeld aus einem Grablichtautomaten und brach zwei Außenkassen auf.
Einbruch in der Nacht – Grablichtautomat und Außenkassen im Visier
Im Zeitraum vom 26. Mai 2026, 15:00 Uhr, bis zum 27. Mai 2026, 06:45 Uhr, verschaffte sich ein bislang unbekannter Täter Zutritt zu einem Verwaltungsgebäude am Unteren Katholischen Friedhof in der Alfons-Auer-Straße in Regensburg. Aus dem Gebäude entwendete er mehrere Beutel mit Bargeld, bei denen es sich um die gelagerten Einnahmen eines Grablichtautomaten handelte.
Der Beuteschaden wird auf einen mittleren vierstelligen Eurobetrag geschätzt. Darüber hinaus brach der Täter im Außenbereich des Geländes zwei weitere Kassen auf, die der Bezahlung von Kies und Erde dienen, und entwendete das darin befindliche Kleingeld.
Pietätloser Tatort – Einbruch auf geweihtem Gelände
Der Tatort verleiht dem Delikt eine besondere Dimension. Diebstähle und Einbrüche auf Friedhofsgeländen treffen Hinterbliebene häufig tiefer als vergleichbare Taten andernorts – sie werden vielfach als Verletzung der Würde der Verstorbenen und als Angriff auf einen Ort des Gedenkens empfunden. Im vorliegenden Fall richtete sich der Einbruch zwar gegen die Verwaltungsinfrastruktur des Friedhofs und nicht gegen Gräber oder Grabschmuck. Dennoch steht der Tatort für einen besonderen Vertrauensbruch gegenüber der Gemeinschaft.
Kripo sichert Spuren – Ermittlungen laufen
Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg hat die Ermittlungen aufgenommen und am Tatort bereits erste Spuren gesichert. Der oder die Täter sind bislang unbekannt. Wer im Bereich des Unteren Katholischen Friedhofs bzw. der Alfons-Auer-Straße im genannten Zeitraum verdächtige Personen, Fahrzeuge oder Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich umgehend zu melden.
Zeugenaufruf – Hinweise erbeten
Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg bittet alle Zeugen, sich unter der Telefonnummer 0941 / 506-2888 zu melden. Auch scheinbar unbedeutende Beobachtungen können entscheidende Hinweise für die laufenden Ermittlungen liefern.