Bericht der Polizei Furth im Wald / Bild: Symbolbild

Furth im Wald.  Am frühen Mittwochnachmittag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe kurz nach der Einreise einen Pkw mit deutscher Zulassung, welcher mit zwei deutschen Staatsangehörigen besetzt war.

Bei der Kontrolle des Fahrers ergaben sich Anhaltspunkte, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand. Da ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest positiv verlief, wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden. Im Fahrzeug fanden die Beamten eine Vielzahl an verschreibungspflichtigen Medikamenten russischer Herkunft, welche teilweise in Deutschland unter das Betäubungsmittelrecht fallen. Diese konnten dem Beifahrer zugeordnet werden.

Des Weiteren führte dieser einen gefälschten Impfausweis mit sich. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Mann diesen im Internet kaufte, um bei einer Kontrolle den Anschein einer gültigen Impfung zu erwecken. Gegen den Beifahrer wurde deswegen ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arznei- und Betäubungsmittelrecht, sowie eines Urkundsdeliktes eingeleitet.

Da beide Männer sich zuvor in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben und bei der Einreise keinen gültigen negativen PCR-Test vorweisen konnte, erhalten diese noch eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.

Da die beiden Männer sich nun in Quarantäne begeben müssen, da sie sich zuvor in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, wurde das zuständige Gesundheitsamt informiert.