Der Schutz des Personals der Abfallentsorgung und die Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens haben derzeit höchste Priorität. Aus diesem Grund sollten Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) nur eingeschränkt nutzen. Die Entsorgung haushaltsüblicher Mengen an Abfällen von ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID 19-Patienten sollte wie folgt erfolgen:
• Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt
wurden und mit Sekreten bzw. Exkreten kontaminiert sein können wie Taschentücher,
Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen.
Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie
Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Grundsätzlich gilt für Haushalte mit
ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten COVID-19-
Patienten daher: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen! Glasabfälle können
aber wie bisher über die separaten Sammelsysteme entsorgt werden.
• In allen anderen Haushalten ist die Abfallentsorgung wie bisher vorzunehmen, um
die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.
Um sowohl bei weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie
Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, dürfen die Abfälle, die zu
Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden, nicht
lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile
Müllsäcke zu verpacken, die z. B. durch Verknoten sicher verschlossen werden. Grundsätzlich
gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüllabfuhr
bereitgestellt werden, dass
• spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen
verpackt sind,
• keine (oder nur untergeordnet) Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit neben
saugfähigen Abfällen enthalten sind.
Bericht und Bild des Landratsamres NEW