Bayern. „Der bayerisch-tschechische Grenzraum ist Zukunftsraum! Mit der ersten Förderung nur für den ländlichen Raum werden Projekte örtlicher Akteure im Grenzraum noch längerfristiger unterstützt. Gute Ideen bekommen nicht nur eine Anschubfinanzierung, es wird auch eine Anschlussfinanzierung ermöglicht – so wird die Etablierung des Projektes in der Region sichergestellt“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Vorstellung der neuen Förderrichtlinie.
Mit der „Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer Grenzraum“ (BYCZFöR) setzt der Freistaat ein deutliches Signal zur Weiterführung der Unterstützung in der Region: „Die Grenzregion Bayern-Tschechien ist ein besonderer Kultur- und Naturraum im Herzen Europas. Unser Ziel ist eine noch stärkere Vernetzung sowie die Vertiefung der freundschaftlichen Verbundenheit der Nachbarregionen!“, so Füracker weiter.
Mit der neuen Richtlinie können zukunftsweisende Projekte – mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz – im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken gefördert werden.
Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro pro Projektjahr für bis zu vier Jahre. Neu ist, dass Projekte mit bis zu drei Förderphasen für das gleiche Anliegen bei Bedarf unterstützt werden können. Einen Förderantrag stellen können Gebietskörperschaften, Vereine, gemeinnützige Stiftungen sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Die neue Förderrichtlinie ist die Weiterführung der erfolgreichen Förderung des Heimatministeriums im Nachgang des Entwicklungsgutachtens aus 2015 für den bayerisch-tschechischen Grenzraum. Seit 2016 wurden insgesamt über 30 Leuchtturmprojekte finanziell unterstützt.
Weitere Informationen unter:
https://www.stmfh.bayern.de/heimat/förderrichtlinie-bayerisch-tschechischer-grenzraum/
(Bericht: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat / Bild: Symbolbild)