Berlin. In diesem Jahr sind gegenüber der Mai-Schätzung laut Prognose insgesamt keine signifikanten Steuermindereinnahmen zu verzeichnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Jahr für sich genommen bereits die befristete Mehrwertsteuersenkung zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 20 Mrd. Euro führt und der Kinderbonus zu Mindereinahmen in Höhe von rund 4 Mrd. Euro.
Beide Maßnahmen wurden nach der letzten Steuerschätzung umgesetzt und waren daher in der Mai-Steuerschätzung nicht berücksichtigt. Im gesamten Prognosezeitraum prägen die beispiellosen steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie die Entwicklung der Steuereinnahmen.
Ergebnisse der Steuerschätzung im Detail
Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2020 werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen im Jahr 2020 um 0,1 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von 9,2 Mrd. Euro. Demgegenüber verzeichnen die Länder und Gemeinden Mehreinnahmen von 9,3 Mrd. Euro bzw. 1,4 Mrd. Euro.
Im nächsten Jahr kommt es im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung zu deutlichen Mindereinnahmen, die im Wesentlichen durch die Steuerrechtsänderungen begründet sind. In den Jahren 2022 bis 2024 klingen die Wirkungen der Steuerrechtsänderungen auf das Steueraufkommen aus und können teilweise durch positive gesamtwirtschaftliche Effekte kompensiert werden. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Prognose für das Jahr 2021 um -19,6 Mrd. Euro (Bund: -10,6 Mrd. Euro), 2022 um -5,5 Mrd. Euro (Bund: -1,1 Mrd. Euro), 2023 um -4,4 Mrd. Euro (Bund: -1,2 Mrd. Euro) und 2024 um 0,0 Mrd. Euro (Bund: +3,0 Mrd. Euro) angepasst. Die zu erwartenden Mehreinnahmen des Bundes im Jahr 2024 gehen dabei im Wesentlichen auf niedrigere EU-Abführungen zurück.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2020 bis 2024, differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU, sind in Anlage 1 zusammengefasst. Um einen Vergleich mit der letzten Steuerschätzung vom Mai 2020 zu ermöglichen, sind die Abweichungen zu diesen Schätzungen bis 2024 in Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.
Grundlagen der Steuerschätzung
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Interimsprojektion 2020 der Bundesregierung zugrunde gelegt, welche insbesondere auch die erwarteten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung abbildet. Die Bundesregierung erwartet hiernach für dieses Jahr einen überaus deutlichen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um -5,8 % und im kommenden Jahr 2021 einen Anstieg von +4,4 %. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von 4,0 % für das Jahr 2020, +6,0 % für das Jahr 2021 sowie von je +3,0 % für die Jahre 2022 bis 2024 projiziert.
Gesamter Bericht des Bundesministerium der Finanzen hier
Bild: Bundesministerium der Finanzen