Bad Kötzting. In der Nacht von Freitag, 06.05.2022 auf Samstag, 07.05.2022, zogen erneut Vandalen durch den Kurpark Bad Kötzting. Der Startpunkt des Planetenwegs die „Sonne“ wurde wieder Opfer sinnloser Zerstörungswut. Die Stadt Bad Kötzting hat eine Belohnung für Hinweise auf die Täter ausgesetzt. Die Polizeiinspektion Bad Kötzting hat die Ermittlungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung aufgenommen.
Erneut kam es in der Nacht von Freitag, 06.05.2022, 22.15 Uhr auf Samstag, 07.05.2022, 00.15 Uhr, zu Sachbeschädigungen im Kurpark Bad Kötzting, am Sinocur-Gebäude und in der Bahnhofstraße. Etliche Bewegungsmelder wurden von den Wänden des Außenaufgangs des Sinocur abgeschlagen. Im Kurpark wurde in die „Sonne“ eine Eisenstange getrieben. Ein Stahlrohr eines Wegweisers samt Betonfundament wurde aus der Erde gerissen.
Wegweiser wurden heruntergerissen. Bei mehreren Papierkörben wurde der Boden heraus getreten. Stühle und Schachfiguren landeten im See. In der Bahnhofstraße wurden Pflastersteine aus dem Gehweg gerissen und teilweise auf die Straße geworfen.
Bei der Aufnahme des Sachverhalts bot sich den Polizeibeamten der Polizei Bad Kötzting ein Bild der Verwüstung. „Die Beamten ermitteln auf Hochtouren und in jede Richtung“ so Polizeihauptkommissar Josef Weindl, stellvertretender Leiter der Polizei Bad Kötzting. „Auch wenn die Polizei noch keinen konkreten Tatverdacht habe, so gebe es bereits Punkte wo wir ansetzen können.“
Die genaue Schadenshöhe muss noch ermittelt werden dürfte aber im mittleren dreistelligen Eurobereich liegen.
Wer entsprechende Hinweise auf die bislang unbekannten Täter geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Bad Kötzting unter der Telefonnummer 09941/9431-0 in Verbindung zu setzen. „Jeder Hinweis kann für die Ermittler wichtig sein. Scheuen Sie sich nicht anzurufen!“
Durch die Stadt Bad Kötzting wurde für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 250 Euro ausgesetzt. Der vorgenannte Betrag wird nach Ergreifung eines Tatverdächtigen und Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft gezahlt. Die Entscheidung über die Verteilung und Auszahlung der Belohnung obliegt der Stadt Bad Kötzting. Die Auslobung gilt unbefristet bis auf Widerruf. Die Belohnung ist für Privatpersonen und nicht Amtsträger, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
(Bericht und Bild: Polizei Bad Kötzting)