Bericht und Bild: Hauptzollamt Schweinfurt
Schweinfurt / Unter- und Oberfranken (ots). Mit zwei Schwerpunkttagen legte das Hauptzollamt Schweinfurt vergangenen Montag und Mittwoch das Augenmerk auf Kurier-, Express- und Paketdienstleister in Unter- und Oberfranken.
Insgesamt 65 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrollierten die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2021 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,50 Euro je Stunde.
Die Einsatzkräfte haben insgesamt 612 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie über 98 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgeber*innen durchgeführt. 25 Sachverhalte beschäftigen die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter:
- In zehn Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Bei zwei angetroffenen Personen wird in diesem Zusammenhang wegen Scheinselbständigkeit ermittelt.
- Ein ausländischer Arbeitnehmer konnte für die Arbeitsausübung keinen arbeitsberechtigenden Titel vorweisen. Er wurde durch den Zoll vorübergehend in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Das zuständige Ausländeramt entscheidet über die Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung, die den illegal beschäftigten Arbeiter zur Ausreise aus Deutschland auffordert. Weitere Ermittlungen gegen den zugehörigen Arbeitgeber schließen sich an. Bei vier Arbeitnehmern ist zu klären, ob für deren Beschäftigung die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde vorlag.
- Sechs Arbeitnehmer bezogen weniger als den gesetzlichen Mindestlohn oder des geschuldeten Lohns nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
- Drei Verletzungen von Sofortmelde- und Aufzeichnungspflichten verzeichnete der Zoll bei den Kontrollen.
Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.