Ein 36-jähriger Mann reiste im Zug aus Tschechien ein. Bei der Kontrolle fanden Beamte Betäubungsmittel.
Grenzkontrolle im Einreisezug
Am Mittwoch (15. April) führten Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald Routinekontrollen durch. Gegen 08:30 Uhr überprüften sie einen 36-jährigen Ukrainer. Der Mann befand sich in einem Zug, der aus Tschechien nach Deutschland einreiste.
Dokumente und Betäubungsmittelfund
Der Reisende wies sich ordnungsgemäß aus. Er zeigte seinen ukrainischen Reisepass und einen slowakischen Aufenthaltstitel vor. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung stießen die Polizisten jedoch auf illegale Substanzen. Sie stellten etwa 2 Gramm Betäubungsmittel bei dem Mann sicher.
Weitere Sachbearbeitung durch Landespolizei
Zur genauen Klärung des Sachverhalts nahmen die Beamten den Ukrainer mit zur Dienststelle der Grenzpolizeigruppe. Die Bearbeitung der Verstöße fällt in die Zuständigkeit der Landespolizei Bayern. Dem Mann werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das Aufenthaltsgesetz vorgeworfen.
Zurückweisung nach Tschechien
Aufgrund der festgestellten Verstöße erfüllte der 36-Jährige die Einreisevoraussetzungen nicht. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der Schengener Grenzkodex. Die Bundespolizei verweigerte ihm daraufhin offiziell die Einreise nach Deutschland. Beamte des Bundespolizeireviers Furth im Wald wiesen den Mann schließlich nach Tschechien zurück.
Verstöße und Konsequenzen
Beispiele: Besitz von Marihuana, Kokain, Amphetaminen oder illegalen Tabletten.
Folgen: Anzeige, Passentzug, Geldstrafe, Einreiseverbot oder Abschiebung.