Bericht der Polizei Furth im Wald / Bild: Symbolbild
Furth im Wald. Im Stadtgebiet Furth im Wald ein Pkw mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt. Der auffällige schwarze Mercedes war über das Wochenende auf einem Parkplatz in der Marienstraße abgestellt. In diesem Zeitraum beschädigte eine unbekannte Person die komplette Beifahrerseite des Fahrzeugs. Sollte diesbezüglich jemand verdächtigte Beobachtungen gemacht haben, wird darum gebeten sich bei der Polizeiinspektion Furth im Wald unter der 09973/5040 zu melden.
Furth im Wald. Vermutlich in der Nacht von Freitag auf Samstag brachen unbekannte Täter in zwei Betriebe im Stadtgebiet von Furth im Wald ein. Die Täter durchsuchten die Räumlichkeiten, die sie zuvor mit brachialer Gewalt öffneten, nach Bargeld. Maschinen und Werkzeuge nahmen die Täter nicht mit. In einem Fall konnten die Einbrecher Bargeld im unteren vierstelligen Bereich erbeuten. Der Sachschaden in beiden Objekten schätzt die Polizei auf 15000 Euro. Der Ermittlungsdienst der Polizeiinspektion Furth im Wald konnte an den Tatorten Spuren sichern und die Ermittlungen aufnehmen. Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen, insbesondere in der Nacht von Freitag auf Samstag mitzuteilen.
Furth im Wald. Am Sonntagabend wurde eine Streife auf ein sogenanntes Poserverhalten auf der Festwiese aufmerksam. Der 22-jährige Waldmünchner beschleunigte mit seinem Pkw sehr stark und führte danach wieder Bremsmanöver durch. Bei einer Kontrolle seines Pkw stellten die Beamten technische Veränderungen an der Auspuffanlage fest. Diese entsprach nicht dem Serienzustand und durfte so nicht betrieben werden. Der junge Mann erhält eine Bußgeldanzeige. Die Weiterfahrt mit seinem Pkw wurde durch die Polizei untersagt.
Neukirchen b. hl. Blut. Am Sonntagnachmittag wurde ein junger Mofafahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass sein Mofa schneller als 25 km/h fuhr. Der Fahrzeuglenker war nur im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung. Zum Führen dieses Fahrzeug hätte er jedoch eine Fahrerlaubnis benötigt. Nun erwartet den jungen Fahrzeugführer eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.