Bundespolizei Furth im Wald

Furth im Wald

Immer zum Jahresende gelangen an der bayerisch-tschechischen Grenzen vermehrt nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper nach Deutschland. Die oft mangelhafte Verarbeitung und der teils verarbeitete Industriesprengstoff können zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen, selbst bei korrekter Anwendung. In den zurückliegenden Tagen verzeichneten die Beamten der Polizei Furth im Wald bereits die ersten Aufgriffe.

Bei Einreisekontrollen am Grenzübergang Schafberg wurde am Sonntagnachmittag ein 22-jähriger rumänischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Kirchdorf festgestellt, der im Fußraum der Rücksitzbank eine Tüte pyrotechnischer Gegenstände mitführte. 

Am Montagnachmittag wurde ein 25-jähriger Mann aus Rottenburg a. d. Laaber kontrolliert. In seinem Auto wurde eine Packung Böller der Kategorie F3 aufgefunden.

In beiden Fällen fehlten den Feuerwerks- und Knallkörpern die erforderlichen Prüfzeichen. Darüber hinaus konnten beide Männer keine Einfuhrerlaubnis vorweisen. In diesem Zusammenhang wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens wird der Sprengstoff sicher verwahrt und im Anschluss sachgerecht vernichtet.

Polizei warnt vor Strafen

Wegen ihrer Gefährlichkeit ist die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper strafbar. Wer solche Feuerwerkskörper trotzdem nach Deutschland einführt, verstößt gegen das Sprengstoffrecht oder Zollrecht oder sogar beides. Dies kann zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen.

Furth im Wald – Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper an.

Auch der Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten. Ausschließlich Artikel mit CE-Zeichen sind erlaubt. Es wird deshalb dringend geraten, nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern zu kaufen.