Bericht des Landratsamtes Cham / Bild: Symbolbild
Lkr. SAD/Lkr. Cham. Im Landkreis Schwandorf ist in einem Nutztierbestand in der Stadt Nittenau ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden.
Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N8 nachweisen. Alle 52 000 Hühner der betroffenen Geflügelhaltung wurden gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz-/Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.
Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auch auf die Gemeinde Reichenbach sowie Teile der Gemeinden Walderbach, Wald und Roding im Landkreis Cham. Das Landratsamt Cham hat am 4. März 2021 eine Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet erlassen. Darin sind die von den Restriktionen betroffenen Gemeindeteile sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen detailliert aufgeführt.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts unter folgendem Link veröffentlicht : https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/amtsblaetter/amtsblaetter-2021
Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.