Bericht: Landratsamt Schwandorf/ Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz — Bild: Archivbild
Lkr. Schwandorf. Zum Schutz der bayerischen Geflügelbestände soll bayernweiteine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnetwerden. Das hat das Bayerische Umweltministerium heute aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veranlasst.
Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) –auch Vogelgrippe genannt –in der Wildvogelpopulation. Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus-und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Details und erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Dabei werden unter anderem die geographischen Gegebenheiten wie zum Beispiel bekannte Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast-und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sowie die bestehende Geflügeldichte berücksichtigt.
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpestin der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus.
Derzeit sind in Deutschland über 700 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern sind insgesamt aktuell 23Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden. Aktuell ist zudem im Landkreis Schwandorfin einem großen Geflügelbestand der Ausbruch der Geflügelpest amtlichbestätigt worden.
Um eine Ausbreitungder Geflügelpest auf weitere Nutz-bzw. Haustierbestände in der Region zu verhindern, werden von den zuständigen Behörden vor Ort die gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.
Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhal-ter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort “Geflügelpest”verfügbar.