Bundespolizisten kontrollierten im Einreisezug aus Prag einen 28-jährigen Georgier. Dabei förderten sie gleich zwei schwerwiegende Verstöße zutage.
Kontrolle im Einreisezug aus Prag
Am Samstag, den 17. Mai, kontrollierten Fahndungskräfte der Bundespolizei Furth im Wald gegen 18:30 Uhr einen 28-jährigen georgischen Staatsbürger im Einreisezug aus Prag. Der Mann legte einen gültigen georgischen Reisepass vor. Doch ein Blick in das Dokument genügte: Die Stempel im Reisepass belegten, dass der Georgier die erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum bereits um 154 Tage überschritten hatte.
Durchsuchung bringt weitere Unstimmigkeiten ans Licht
Zur Klärung des Sachverhalts nahmen die Bundespolizisten den Mann mit auf die Dienststelle. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten eine litauische Identitätskarte. Auf den ersten Blick schien das Dokument unauffällig. Die genauere Überprüfung ergab jedoch, dass es sich um eine Totalfälschung handelte.
Rückweisung über den Flughafen München
Am darauffolgenden Sonntag brachten Bundespolizisten den Georgier zum Flughafen München. Von dort wurde er in seine Heimat nach Tiflis zurückgewiesen. Eine Einreise in das Bundesgebiet war ihm damit verwehrt.
Ermittlungen wegen Urkundenfälschung und Aufenthaltsverstoß
Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen hat Ermittlungen eingeleitet. Die Vorwürfe gegen den 28-Jährigen umfassen das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Der Fall zeigt, wie konsequent die Grenzkontrollkräfte an der bayerisch-tschechischen Grenze auch im grenzüberschreitenden Schienenverkehr vorgehen.