Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus verzeichnete am Dienstag (05. Mai) bei Grenzkontrollen im Raum Waidhaus und Waldsassen zwei signifikante Waffenverstöße. Bei der Überprüfung von Fahrzeugen stellten die Beamten verbotene Gegenstände sicher, die nun in der Asservatenkammer lagern. Beide Fälle führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren.
Luftgewehr und Munition im Pkw
Am Dienstagnachmittag kontrollierten Bundespolizisten an der Autobahn A6 bei Waidhaus die Einreise eines 20-jährigen Deutschen aus Tschechien. Der Mann gab auf Befragung an, ein Luftgewehr auf der Rücksitzbank seines Pkw zu transportieren. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Gewehr ungesichert und ohne geschlossenes Behältnis im Fahrzeug lag, was einen Verstoß gegen die waffenrechtlichen Transportbestimmungen darstellt. Zudem fehlten dem Gewehr die in Deutschland erforderlichen Prüfzeichen.
Im Reisegepäck des Mannes wurden zudem drei Dosen mit insgesamt mehreren hundert Schuss passender Munition aufgefunden. Der 20-Jährige gab an, die Waffen in Polen erworben zu haben, verfügte jedoch nicht über die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis. Die Beamten beschlagnahmten das Luftgewehr und die Munition und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Weitere Funde in Waldsassen
In einem separaten Vorfall am selben Tag kontrollierten Beamte der Bundespolizei in Waldsassen einen Pkw, der über den Grenzübergang von Tschechien nach Deutschland einreiste. Bei der Durchsuchung des Reisegepäcks eines 18-jährigen deutschen Beifahrers wurden weitere verbotene Waffen aufgefunden. Die Polizisten entdeckten im Kofferraum versteckt in einer Tasche ein Elektroimpulsgerät ohne erforderliches Prüfzeichen sowie ein Springmesser, dessen Klinge beidseitig geschliffen ist. Beide Gegenstände sind nach dem deutschen Waffengesetz verboten. Auch in diesem Fall wurden die Waffen beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus betont die Wichtigkeit regelmäßiger Grenzkontrollen zur Aufdeckung solcher Verstöße und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Die beschlagnahmten Waffen werden bis zum Abschluss der Ermittlungen in der Asservatenkammer der Inspektion verwahrt.