Waidhaus
Mit Rauschgift und Waffe unterwegs
In der Nacht von Sonntag auf Montag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen Pkw mit polnischer Zulassung, der auf der BAB A6 in Fahrtrichtung Landesinnere unterwegs war. Bei der Überprüfung des polnischen Fahrzeugführers sowie dem Pkw fanden die Fahnder in dessen Unterhose eine geringe Menge Amphetamin auf. Außerdem konnte im Handschuhfach ein verbotenes Springmesser festgestellt werden.
Da die Beamten während der Kontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen bei dem Polen feststellten, wurde ein Drogenvortest durchgeführt, der positiv ausfiel. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, das Rauschgift und das verbotene Messer sichergestellt. Der Pole musste sich einer Blutentnahme unterziehen und erhielt Anzeigen nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz, sowie nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Verbotenes Reizstoffsprühgerät aufgefunden
Am Sonntagabend kontrollierten Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen ukrainischen Kleintransporter, der auf der BAB A6 in Fahrtrichtung Landesgrenze unterwegs war. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs fanden die Beamten beim ukrainischen Beifahrer ein verbotenes Reizstoffsprühgerät auf, welches vor Ort sichergestellt wurde. Der Ukrainer erhielt eine Anzeige nach dem Waffengesetz.
Ohne gültige Versicherung unterwegs
Am Freitagabend kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen Pkw mit rumänischer Zulassung. Bei der Überprüfung der Fahrzeugdokumente konnte der rumänische Fahrzeugführer keinen Versicherungsnachweis für sein Fahrzeug vorweisen. Eine Überprüfung ergab, dass für den Pkw keine aktuelle Versicherung bestand. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Rumäne erhielt eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Unter Drogeneinfluss unterwegs
Am Freitagabend kontrollierten Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen polnischen Pkw. Dieser war auf der BAB A6 in Fahrtrichtung Landesinnere unterwegs. Bei der Kontrolle des polnischen Fahrzeugführers stellten die Beamten bei ihm zunächst drogentypische Auffälligkeiten fest. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv.
Zudem konnten die Beamten im Geldbeutel des Polen eine geringe Menge Marihuana auffinden. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Pole musste sich einer Blutentnahme unterziehen und erhielt Anzeigen nach dem Betäubungsmittel- und Straßenverkehrsgesetz.