Regensburg. Grenzüberschreitende Projekte zwischen Bayern und Tschechien können sich bis zum 19. Januar 2021 bei der Regierung der Oberpfalz um eine Förderung im Rahmen des Programms „Ziel ETZ 2014-2020“ bewerben. Mit dem Programm wird mit Hilfe europäischer Fördergelder die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik unterstützt.
Ein thematischer Fokus bei diesem Aufruf zum Einreichen von Anträgen liegt auf dem Themengebiet Forschung und Innovation, da die sogenannte Prioritätsachse 1 nun wieder geöffnet wird. Um die mit dem Förderprogramm verbundenen Projektziele zu erreichen werden insbesondere Projekte gesucht, die folgende Output-Indikatoren erfüllen: „Zahl der Forschungseinrichtungen und Intermediäre aus dem F&I-Bereich, die an grenzübergreifenden Vorhaben teilnehmen“ sowie „Zahl der Unternehmen, die an grenzübergreifenden, transnationalen oder interregionalen Forschungsvorhaben teilnehmen“.
Möglich sind die neuen Antragseinreichungen aufgrund von zurückgeflossenen Geldmitteln durch bereits abgeschlossene Förderprojekte in dieser Prioritätsachse. Projekte dieser Achse befassen sich insgesamt mit der Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation. Die zurückgeflossenen Gelder – derzeit wird mit mindestens 1,4 Millionen Euro gerechnet – stehen nun dem Förderprogramm wieder zur Verfügung
Die Einreichung der Anträge findet im Vorfeld der 12. Sitzung des Begleitausschusses des Programms Ziel ETZ 2014 – 2020 statt. Diese soll voraussichtlich am 4. und 5. Mai 2021 stattfinden. Die Einreichungsfrist (elektronisches Übermittlungsdatum) für eine Behandlung von Projektanträgen ist der 19. Januar 2021 bis 23:59 Uhr.
Aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter https://www.by-cz.eu/aktuelles, Informationen zur Antragstellung finden Sie unter https://www.by-cz.eu/foerderung/antragstellung/, die zur Antragstellung notwendigen Formulare können unter https://www.by-cz.eu/dokumente/#c36884 heruntergeladen werden.
Die Sachbearbeiterinnen der Regierung der Oberpfalz beraten im Vorfeld gerne über die Modalitäten:
Silvia Ebner (silvia.ebner@reg-opf.bayern.de, Tel. 0941/5680-1376) oder
Verena Dietl (verena.dietl@reg-opf.bayern.de, Tel. 0941/5680-1558).
Bericht: Regierung der Oberpfalz
Bild: Symbolbild