Bericht des Landratsamtes Cham / Bild: Symbolbild
Cham. Am 15. Januar 2022 hat sich die Gültigkeit der Impfzertifikate bei Johnson&Johnson-Geimpften geändert. Der Impfstoff wurde zwar mit einer einzigen Impfdosis zugelassen, aber bereits seit Oktober 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission vier Wochen später eine zweite Impfung zur Optimierung des Impfschutzes. Diese soll mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt werden.
Den Grund dafür nennt Dr. Bernd Hardmann, Ärztlicher Leiter der Impfzentren im Landkreis Cham: „Nach Johnson&Johnson-Impfungen sind vermehrt Impfdurchbrüche aufgetreten. Diese Impfung allein bietet keinen ausreichenden Impfschutz gegen die aktuellen Corona-Varianten. Die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bietet einen deutlich verbesserten Schutz gegen schwere Verläufe und Krankenhauseinweisung, auch gegen Omikron.“
Für einen vollständigen Impfschutz ist daher die Zweitimpfung erforderlich, 14 Tage später ist der vollständige Impfschutz wiederhergestellt. Ohne Zweitimpfung ist eine einmalige Johnson&Johnson-Impfung nicht mehr für die 2G bzw. 2Gplus-Zugangsregel ausreichend. Um zusätzlich als „geboostert“ zu gelten, ist die Auffrischungsimpfung drei Monate nach der zweiten Impfung nötig.
Grundimmunisierung nur noch neun Monate gültig – Genesenenstatus für drei Monate
Ab 01. Februar 2022 setzt Deutschland außerdem eine Richtlinie um, auf die sich alle EU-Länder verständigt haben: Bei Personen, die bisher nur ihre Grundimmunisierung abgeschlossen haben, läuft die Gültigkeit ihres Impfzertifikats nach neun Monaten ab. Dies betrifft alle Personen, die vor Mai 2021 ihre reguläre Zweitimpfung bzw. einmalige Impfung nach Genesung erhalten haben.
Wurde zusätzlich bereits die Auffrischungsimpfung verabreicht, sind die Impfzertifikate wieder unbegrenzt gültig. Ohne Auffrischung und nach Ablauf der neun Monate ist das Impfzertifikat nicht mehr ausreichend für Bereiche mit 2G-Zugangsregel.
Zudem gilt der Genesenen-Status ab sofort nur noch 90 Tage, statt wie bisher sechs Monate. Um anschließend einen vollständigen Impfschutz und den entsprechenden Impfnachweis zu erhalten, genügt eine einzige Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung. Um als „geboostert“ zu gelten ist eine weitere Impfung nötig.
Fragen zu den geltenden Regelungen für Geimpfte, Geboosterte und Genesene beantwortet die Corona-Hotline unter 09971/78-500, wählen Sie anschließend die Ziffer 1 (Allgemeine Fragen zu Corona und Quarantäne).