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Holetschek ruft zu konsequentem Beachten der Corona-Schutzregeln auf

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Bayern.  Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat angesichts der Risiken durch mutierte Coronaviren dazu aufgerufen, die Schutzregeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie konsequent zu beachten und im ÖPNV und beim Einkaufen FFP2-Masken zu tragen.

Holetschek betonte am Freitag in München: „Es ist richtig, dass Bayern ab dem kommenden Montag auch verstärkt auf FFP2-Masken setzt. Denn es ist eine Tatsache, dass die Coronavirus-Varianten auch schon in Deutschland auftreten und deshalb mehr Schutz vor Infektionen wichtig ist.“

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Der Minister unterstrich: „Wir müssen schnell und konsequent handeln! Gleichzeitig will ich aber auch zur Besonnenheit aufrufen. Nach allem, was wir bislang wissen, sind die bekannten Virusvarianten bei einer Ansteckung nicht gefährlicher – sie führen nicht zu schwereren Krankheitsverläufen. Allerdings kann offensichtlich eine Ansteckung leichter erfolgen, was dann bei den immer noch zu hohen Infektionszahlen unser Gesundheitssystem zusätzlich belastet.“

Holetschek fügte hinzu: „In Bayern gibt es mittlerweile drei bestätigte Fälle der in Großbritannien aufgetretenen Coronavirus-Mutation. Niemand kann ernsthaft bestreiten: Das Tragen von FFP2-Masken erhöht den Schutz vor einer Ansteckung! Die Kritik an dem Vorgehen Bayerns ist deshalb sachlich nicht nachvollziehbar.“

Der Chefarzt der München Klinik Schwabing, Professor Clemens Wendtner, sagte: „FFP2-Masken haben eine Filterwirkung von bis zu 94 Prozent. Dazu haben wir an der München Klinik Schwabing selbst Tests durchgeführt. Selbst wenn die Maske mal nicht richtig sitzen sollte, ist die Schutzwirkung immer noch sehr hoch. Deswegen halte ich das Tragen von FFP2-Masken überall da für sinnvoll, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, zum Beispiel im ÖPNV. Mich hat es immer schon gewundert, dass öffentliche Verkehrsmittel als besonders sicher galten. Denn zu Stoßzeiten stehen die Menschen da oft dicht an dicht. Gerade mit Blick auf die Mutation des Coronavirus brauchen wir einen höheren Schutz, denn wir dürfen die neue Virus-Variante nicht unterschätzen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Pandemie sich dadurch noch einmal verschärft.“

Professor Oliver Keppler, Inhaber des Lehrstuhls für Virologie und Vorstand des Max von Pettenkofer-Instituts, sagte: „Die Zeit der in ihrer Schutzwirkung schwer zu beurteilenden Alltagsmasken sollte in der jetzigen schwierigen Phase der Pandemie vorbei sein. Es sollten nur noch zertifizierte Masken in Bereichen mit geforderter Mund-Nasen-Bedeckung zum Selbst- und Fremdschutz verwendet werden. Bereits ein zertifizierter, medizinischer Mund-Nasen-Schutz hat bei richtigem Tragen eine gute Schutzwirkung, auch wenn kurzfristig der Abstand zu anderen Personen unterschritten werden muss. Dies alleine stellt eine wesentliche Verbesserung zum Tragen von Alltagsmasken dar. Die insbesondere in ihrer Eigenschutzwirkung hochwirksamen FFP2-Masken sind für Situationen mit hohem Übertragungsrisiko, zum Beispiel bei längeren Unterschreiten des Mindestabstands etwa im ÖPNV, oder für Menschen aus Risikogruppen für einen schweren Verlauf von COVID-19 eine wichtige Ergänzung.“

Ab dem kommenden Montag müssen in Bayern beim Einkaufen und bei ÖPNV-Fahrten FFP2-Masken getragen werden. Ein Ministeriumssprecher erläuterte: „Das Robert Koch-Institut (RKI) weist zwar zurecht darauf hin, dass der höhere Schutzeffekt der FFP2-Maske gegenüber einer Community-Maske nur dann gegeben ist, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut) getragen wird (siehe https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektionsschutz.html#FAQId15026158). Dennoch bleibt aber festzuhalten: FFP2-Masken (sowie gleichwertige Schutzmasken, wenn der Hersteller die vergleichbare technische Wirksamkeit nachweisen kann) bieten bei sachgemäßer Anwendung ein höheres Schutzniveau als herkömmliche Community-Masken.“

Aus Sicht des bayerischen Gesundheitsministeriums kommen die beim Tragen von FFP2-Masken diskutierten Nachteile im Vergleich zu Community-Masken nicht zum Tragen. Die Tragezeiten sind während eines Einkaufs in Einzelhandelsgeschäften, einer Fahrt im ÖPNV und bei der Abholung von Waren vergleichsweise kurz. Sowohl der gegebenenfalls erhöhte Atemwiderstand als auch die aus dem Arbeitsschutz bekannte Begrenzung der Tragedauer spielen hier eine nur untergeordnete Rolle.

Der Ministeriumssprecher ergänzte: „Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen – zum Beispiel die vom RKI erwähnten Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion – können sich über ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreien lassen. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass gerade diese Menschen besonders durch SARS-CoV-2 gefährdet sind. Dies gilt namentlich unter Berücksichtigung der auch in Deutschland und in Bayern bereits festgestellten Virusmutationen mit höherer Infektiosität. Deshalb empfehlen wir diesen Menschen, Kontakte mit anderen Personen – auch beim Einkaufen – auf ein Minimum zu reduzieren, oder andere Personen zu bitten, für sie Erledigungen zu übernehmen.“

Der Ministeriumssprecher erläuterte: „Bei einem Einsatz von FFP2-Masken am Arbeitsplatz sind die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Die von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen erstrecken sich ausdrücklich nicht auf eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken für die in Geschäften oder im ÖPNV beruflich tätigen Personen.“

Gesundheitsminister Holetschek bekräftigte: „Klar ist auch: Wir wollen niemanden überfordern. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt zwar ab Montag, in der ersten Woche werden aber keine Bußgelder verhängt. Mit dieser ‚Kulanzwoche‘ wollen wir allen die nötige Zeit einräumen, sich Masken zu beschaffen und auf die neuen Regeln einzustellen. Dennoch gilt mein dringender Appell: Nutzen Sie dieses Entgegenkommen nicht aus, sondern halten Sie sich an die neuen Regeln!“

Zentrale Fragen und Antworten rund um das Thema FFP2-Maskenpflicht in ÖPNV und Handel finden Sie hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-ffp2-masken-pflicht

Holetschek hat zudem eine weitere wichtige Neuerung im Kampf gegen das Virus und seine Mutationen auf den Weg gebracht. Der Minister kündigte an: „Wir bauen ein Speziallabor aus, um die Virus-Mutationen selbst bei uns im Freistaat feststellen und analysieren zu können. Das Speziallabor ist beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Standort Oberschleißheim angesiedelt. Die Wissenschaftler des LGL können dort das gesamte Genom des Erregers untersuchen. Das LGL hat das neue Labor bereits eingerichtet. Derzeit können pro Woche etwa 40 Proben untersucht werden. Das ist ein guter Anfang, wenn der Bedarf hoch ist, werden wir die Kapazität weiter ausbauen.“

Der Minister erklärte: „Dieser Schritt ist angesichts der großen Gefahr, die von dieser und möglichen künftigen Mutationen ausgeht, sehr wichtig. Bislang haben wir Proben zur Bestätigung an die Charité nach Berlin geschickt. Diese wertvolle Zeit können wir künftig besser und effizienter nutzen. Uns allen muss klar sein: Im Kampf gegen Corona ist Schnelligkeit eine unserer wichtigsten Waffen.“

 

Bericht: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bild: Archivbild

Tags: BayernCoronaMaskenVorschriften
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