Illegale Pyrotechnik

Am Donnerstagnachmittag reisten zwei Männer aus dem Landkreis Coburg mit einem VW Crafter aus der Tschechischen Republik ein. Die Fahndungsbeamten der Grenzpolizeigruppe entschlossen sich, das Fahrzeug einer Kontrolle zu unterziehen. Völlig zu Recht, wie sich herausstellen sollte. Der Kleintransporter war randvoll mit Feuerwerkskörpern beladen. Die Beamten stellten die Pyrotechnik mit einem Gesamtgewicht von über 1,5 Tonnen sicher. Gegen die beiden Reisenden wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Illegale Pyrotechnik

Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist nicht zuletzt wegen ihrer Gefährlichkeit strafbar. Wer illegale Feuerwerkskörper nach Deutschland einführt, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz. Die Folge ist eine Strafanzeige, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren seitens der Justiz geahndet werden kann. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen besteht eine nicht unerhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen. Immer wieder kommt es trotz sachgemäßer Handhabung von pyrotechnischen Gegenständen zu schweren Verletzungen.

Die Asservate werden von einer Fachfirma bei der Polizeidienststelle abgeholt und bis zum Abschluss des Strafverfahrens zwischengelagert. Danach werden sie der Vernichtung zugeführt.  Die nicht unerheblichen Kosten für Lagerung und Verwertung trägt ebenfalls der Beschuldigte. Hierbei können Kosten in Höhe von vierstelligen Beträgen entstehen.

Was ist in Deutschland erlaubt?

Illegale Pyrotechnik – In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden und ein Zulassungszeichen (CE-Kennzeichnung und vierstellige Registriernummer) tragen.

Das Sprengstoffgesetz teilt die Pyrotechnik in vier Kategorien ein.

F1: z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen – erlaubnisfrei

F2: Böller und Raketen mit der Kennzeichnung F2, mit gültiger BAM-/ CE-Kennzeichnung – erlaubnisfrei

F3/ F4: Pyrotechnische Gegenstände mit dieser Kennzeichnung sind erlaubnispflichtig. Für den Umgang und die Einfuhr nach Deutschland ist eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.

In der Praxis häufig problematisch sind gefälschte Kennzeichnungen. Die Zulassungszeichen F-/ BAM-/ CE- werden von Fälschern nachgeahmt. Für Privatpersonen sind diese Fälschungen nur schwer zu erkennen.