Einreisebeschränkungen. Für Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten. Diese werden vom BMI erlassen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise auch beim BMI, welche Regelungen für das Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen, im Einzelnen gelten.
Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus:
- EU-Mitgliedstaaten
- Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein
- dem Vereinigten Königreich
- Weiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird
Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.
Quarantänevorschriften und Covid-19-Tests
In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Nach Abstimmung der Länder und der Bundesregierung hat das BMI eine Musterverordnung erstellt, deren Regelung die Bundesländer im Wesentlichen übernommen haben.
Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage
- müssen Sie sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben,
- sich dort häuslich absondern bis ein negatives Testergebnis vorliegt (Einzelheiten hierzu unter: Ausnahme: negatives Testergebnis nachweisbar) und das negative Testergebnis den zuständigen Behörden, i.d.R. Gesundheitsamt, auf Anforderung nachweisen und
- sich per E-Mail oder Telefon bei der für Sie zuständigen Behörde, i.d.R. Gesundheitsamt am Wohnort/Unterkunft melden. Wenn Reisende im Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug eine Aussteigekarte ausgefüllt und abgegeben haben, müssen sie sich nicht erneut nach der Einreise melden.
Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt außerdem eine Pflicht sich testen zu lassen. Weitere Informationen zu den Pflichttests finden Sie hier.
Als Voraufenthalt in einem gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tagen vor Einreise.
Maßgeblich ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen war (d.h. nicht zwangsläufig zum Zeitpunkt des Aufenthalts).
Ausnahme: Durchreise (Transit)
Die Pflicht zur häuslichen Absonderung besteht nicht bei Transitaufenthalten. Sie sind in diesem Falle allerdings verpflichtet, Deutschland unmittelbar zu verlassen.
Wenn Sie nachweisen können, sich nicht mit Covid-19 infiziert zu haben, ist in den meisten Bundesländern keine Quarantäne erforderlich. In bestimmten Bundesländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig.
Der Nachweis muss durch ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Der molekularbiologische Test auf Vorliegen einer Infektion darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein (d.h. das Ergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein). Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat mit vergleichbarem Qualitätsstandard vorgenommen worden sein.
Alternativ kann der Test nach Einreise
- am Ort des Grenzübertritts oder
- am Ort der Unterbringung erfolgen.
Der Test ist für Reisende innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenlos und kann zum Beispiel an Flughäfen erfolgen. Das Testergebnis muss – unabhängig davon, ob die Testung vor oder nach Einreise erfolgte – für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werde. Es muss dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden.
Bericht des Auswärtigen Amtes
Bild: Symbolbild