Rosenheim (ots). Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Dienstagnachmittag (30. Juni) bei Grenzkontrollen zwischen Kufstein und Rosenheim kurz nacheinander drei Rumänen verhaftet. Zwei von ihnen befanden sich jeweils in einem Kraftfahrzeug auf der A93. Der dritte war mit einem Fernreisezug aus Italien unterwegs. Alle drei Männer wurden zur Inspektion nach Rosenheim gebracht. Nur einer konnte die Dienststelle wieder „freien Fußes“ verlassen.
In der Kontrollstelle nahe Kiefersfelden stoppten die Bundespolizisten einen in Österreich zugelassenen Transporter. Bei der Überprüfung der Personalien des Beifahrers fanden die Beamten mithilfe des Polizeicomputers heraus, dass dieser mit einem internationalen Haftbefehl gesucht worden ist. Die rumänische Justiz wirft dem Mann vor, in seinem Heimatland einen Einbruch begangen zu haben.
Doch auch in Deutschland war der Verhaftete kein „unbeschriebenes Blatt“. Wie sich herausstellte, hat die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach dem Rumänen gesucht. Der Grund hierfür war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Obernburg am Main. Demnach hatte der 24-Jährige wegen Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro zu zahlen. Dank der Unterstützung eines Bekannten gelang es dem Verhafteten, die ausstehenden Justizschulden zu begleichen.
Somit blieb ihm zumindest die 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland erspart. Ins Gefängnis musste er am Mittwoch aber trotzdem, da er auf Anordnung des Rosenheimer Amtsgerichts in einer Münchner Hafteinrichtung die Auslieferungshaft anzutreten hatte.
Dort fand sich auf richterlichen Beschluss hin auch ein Landsmann wieder, der ebenfalls auf seine Auslieferung nach Rumänien warten muss. Der 36-Jährige war zuvor von der Bundespolizei in einem EuroCity aus Italien kontrolliert und nahe Rosenheim festgenommen worden. Auch bei ihm schlug der Fahndungscomputer wegen eines internationalen Haftbefehls Alarm. Dem Mann steht in Rumänien wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine bereits verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten bevor.
Wegen Trunkenheit im Verkehr wurde ein anderer Rumäne von der Münchner Staatsanwaltschaft gesucht. Der Mann war Mitfahrer in einem Pkw mit österreichischen Kennzeichen. Die Bundespolizisten konfrontierten ihn mit dem Strafbefehl und der festgesetzten Geldstrafe des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck. Nachdem der 38-Jährige seinen Geldbeutel um 1.200 Euro „erleichtert“ hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Bericht und Bild: Bundespolizeiinspektion Rosenheim