Eine Verkehrskontrolle auf der A6 bei Illschwang förderte am Montag einen Sattelzug mit gleich drei schwerwiegenden Verstößen zutage. Überhöhe ohne Genehmigung, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung und gefälschte Kennzeichen – gegen den Fahrer läuft nun ein Strafverfahren.
Sattelzug mit 4,58 Meter Höhe auf der A6
Am 19. Mai 2026, gegen 7:00 Uhr, kontrollierten Beamte einer uniformierten Streife der Verkehrspolizeiinspektion Amberg auf der Autobahn A6 im Gemeindebereich Illschwang eine Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger.
Auf dem Anhänger waren zwei weitere Sattelzugmaschinen verladen. Bereits bei der ersten Sichtung fiel auf, dass die Gesamthöhe des Transports deutlich über vier Meter lag. Eine anschließende Messung durch die Schwerverkehrskontrollgruppe der VPI Amberg ergab eine Höhe von 4,58 Metern.
Keine Ausnahmegenehmigung für Überhöhetransport
Der Fahrzeugführer, ein Staatsangehöriger aus der Türkei, konnte keine gültige Ausnahmegenehmigung für einen Überhöhetransport vorlegen. Transporte mit einer Höhe von über vier Metern sind in Deutschland grundsätzlich genehmigungspflichtig. Da die erforderliche Erlaubnis fehlte, wurde die Weiterfahrt des Gespanns umgehend untersagt.
Zu schnell und mit gefälschten Kennzeichen unterwegs
Die weitere Überprüfung des Fahrzeugs förderte zwei zusätzliche schwerwiegende Verstöße zutage. Die Auswertung der Fahrdaten zeigte, dass der Fahrer mit 102 km/h unterwegs war — statt der für Lkw auf Autobahnen erlaubten 80 km/h. Noch gravierender war der dritte Befund: Die Überprüfung beider am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen ergab, dass es sich dabei um Totalfälschungen handelte.
Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet
Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs, Urkundenfälschung sowie weiterer Verstöße eingeleitet. Der Fall zeigt exemplarisch, wie die konsequente Arbeit der Schwerverkehrskontrollgruppen auf deutschen Autobahnen zur Aufdeckung mehrerer gleichzeitiger Vergehen führen kann.