Regensburg. Um Infektionsrisiken in Corona-Zeiten sowohl für Kunden als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes zu minimieren, wird die Geltungsdauer der LandkreisPässe – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum – um ein zweites Mal verlängert, und zwar bis 30. September 2020. Somit entfällt die persönliche Vorsprache bis auf Weiteres.
Der LandkreisPass ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Regensburg mit geringem Einkommen verschiedene Vergünstigungen zu erhalten. So bekommen Inhaber des LandkreisPasses das „Öko-Ticket Landkreis“ des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) zum halben Preis; auch auf das Bildungsangebot der VHS Regensburger Land gibt es eine Ermäßigung von 50 Prozent. Darüber hinaus haben sich Firmen und Institutionen zu Nachlässen in unterschiedlicher Höhe bereit erklärt.
Informationen u.a. zu den Voraussetzungen, dem Verfahrensablauf und den Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Webseite www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/soziales/landkreispass/.
Weitere Meldung des Landratsamtes Regensburg:
Von den ursprünglich zwölf Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 12. Dezember 2012 wurde nun eine weitere zurückgenommen. Damit ist jetzt nur noch ein Klageverfahren offen.
Der Landkreis wird weiterhin versuchen, auch mit dem verbleibenden Kläger zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen, um so die Voraussetzungen für den Einstieg in die Realisierungsphase dieses für den Landkreis wichtigen Straßenbauprojekts zu schaffen.
Bericht und Bild des Landratsamtes Regensburg