Bericht des Landratsamtes Regensburg
Nach einem bestätigten Geflügelpest-Ausbruch in einem Betrieb in Bruck (Landkreis Schwandorf) wird rund um den befallenen Betrieb eine Überwachungszone festgelegt, die sich auch auf Teile des Landkreises Regensburg erstreckt. Die Überwachungszone umfasst im Gemeindebereich Regenstauf die Ortsteile Glapfenberg, Grafenwinn, Heilinghausen, Hinterberg (bei Stefling), Hirschling bei Maxhütte, Gibacht bei Heilinghausen, Kreuth bei Nittenau, Marienthal bei Stefling am Regen und Süssenbach bei Heilinghausen.
Einer Anordnung des Landratsamtes zufolge gilt dort ab sofort eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Betroffen sind aktuell nur wenige „Hobbygeflügelhalter“ mit kleinen Beständen, also keine Gewerbebetriebe.
Die Halter in der Überwachungszone sind verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder „unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss“, wie es in der Allgemeinverfügung der Landkreisbehörde heißt.
Neben der Aufstallungspflicht müssen folgende Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden: Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein noch herausgebracht werden. Unter anderem müssen Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.
Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten ist vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und auf Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge. Halter von kleineren Geflügel-Beständen bis einschließlich 100 Stück Geflügel sind verpflichtet, ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen.
Nähere Infos zu den in der Überwachungszone geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist unter www.landkreis-regensburg.de (Bürgerservice, Veterinärwesen) einsehbar.
Auch für private Geflügelhalter besteht eine Meldepflicht. Wer seine Hühner, Gänse oder Enten noch nicht angemeldet hat, kann das tun per E-Mail an veterinaeramt@lra-regensburg.de oder telefonisch unter 0941 4009-520 vornehmen.
Das Landratsamt möchte noch einmal daran erinnern, dass bereits seit November 2022 (Allgemeinverfügung vom 25.11.2022) landkreisweit ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gilt. Zudem gilt seitdem im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (Gartenvögel sind hier nicht gemeint). Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auch auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de ) unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar.